A - Wie Asyl
Wen können wir schützen?
Warum dauern bei uns Asylanträge so lange?
Die Asylverfahren müssen einen Berg von Rechtsgrundlagen überwinden. Das beginnt bei der Ankunft mit der Registrierung bzw. Überprüfung der Personendaten und Vergleich mit Eurodac – dem Fingerabdrucksystem im Schengenraum. Es könnte ja sein, dass die Person bereits in einem anderen EU-Land registriert wurde. Der Asylsuchende bekommt einen Ankunftsnachweis, der berechtigt, staatliche Leistungen zu beziehen. Dann folgt die Verteilung auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel.
In einem Ankunftszentrum wird mit einem Dolmetscher der Antrag auf Asyl gestellt. Die Identität muss nachgewiesen werden. Dabei ist der Asylsuchende zur Mitwirkung verpflichtet. Aber was ist, wenn er seine Ausweispapiere vernichtet hat? Das verzögert das Verfahren und erhöht den Aufwand. Es folgt eine „Anhörung“ des Asylsuchenden, um die Gründe zur Flucht zu erfahren. Auf Basis der Anhörung und Identität entscheidet das BAMF individuell den Antrag auf Asyl.
Da es in Deutschland 4 verschiedene Schutzformen für einen Asylsuchenden gibt, muss das BAMF zwischen Asylberechtigung (Art. 16a GG), Flüchtlingsschutz (§ 3 AsylG), subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG) und Abschiebungsverbot (§ 60 AufenthG) entscheiden. Letzteres kann erteilt werden, wenn keine andere Form des Schutzes greift.
Kann eine europäische Lösung für Asyl gelingen?
Natürlich kann und muss eine europäische Lösung gefunden werden. Es handelt sich schließlich um ein europäisches Problem. In Fragen des Innern und der Justiz kann die EU mit qualifizierter Mehrheit im Ministerrat entscheiden. Sie ist erreicht, wenn 55 % der Nationen (mind. 15) zustimmen, die gleichzeitig 65 % der EU-Bevölkerung ausmachen. Das Problem ist, dass Mitgliedstaaten wie Ungarn eine europäische Lösung aus Gründen der nationalen Souveränität ablehnen. Das ist vertragswidrig und ein eklatanter Bruch europäischer Solidarität. Trotzdem sollten die anderen EU-Staaten mit einer klaren Regelung vorangehen.
Wie gehen wir um mit dieser gesamtgesellschaftlichen, europäischen Herausforderung?
Beschleunigte Verfahren für Asylsuchende aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote und die Definition sicherer Herkunftsstaaten sind richtige Ansätze. Diese Verfahren in speziellen Transitzonen an den EU-Außengrenzen müssen binnen 3 Monaten abgeschlossen sein. Das Problem der Rückführung abgelehnter Antragsteller kann nicht von jedem EU-Mitgliedstaat alleine gelöst werden. Hier muss die EU in sämtliche Handels- und Entwicklungshilfe-Abkommen eine Rücknahme-Verpflichtung einsetzen, sonst gibt es kein Abkommen und kein Geld. Die EU ist mit über 70 Mrd. Euro der weltweit größte Geldgeber für Entwicklungshilfe und hat global die umfangreichsten Handelsvereinbarungen. Hier muss die EU eine neue Verantwortung, eine neue Balance für Flucht und Migration integrieren.
Deutschland und die meisten Mitgliedstaaten der EU sind auf Einwanderung angewiesen. Dabei muss klar sein: Illegale Einwanderung ist und bleibt ein Straftatbestand, der nicht durch Duldung und üppige Sozialleistungen belohnt werden darf. Das akzeptieren die EU-Bürger nicht. Daher muss die legale Einwanderung verbessert und beschleunigt werden. Warum gibt es keine App für Einwanderer, über die digital und schnell dieser Prozess abgewickelt werden kann? Bis März 2024 muss diese Grundlage geschaffen werden. Gleichzeitig müssten die Sozialleistungen für Asylbewerber innerhalb der EU-Staaten in eine akzeptable Bandbreite gebracht werden. Heute liegen sie zwischen 60 Euro in Ungarn und 410 Euro in Deutschland.
Europa trägt Verantwortung für Schutzsuchende. Künftig wird es aber mehr Flüchtlinge geben, die nicht alleine wegen Krieg und Verfolgung ihre Heimat verlassen, sondern wegen eines extremen Klimawandels. Auch hier muss eine europäische Lösung gefunden werden. Die Arbeit beginnt erst.
Autor: Michael G. Möhnle
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