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Expertentagung zum Thema „Extremismus“
Zielscheibe Demokratie

Autorin/Autor: Thomas Haslböck

Der demokratische Verfassungsstaat und die freiheitliche Gesellschaft stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Fachleute aus Wissenschaft, Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft haben auf Einladung der Hanns-Seidel-Stiftung im Kloster Banz über aktuelle Entwicklungen im Extremismus sowie mögliche Gegenstrategien beraten.

 

Demonstration von Rechtsextremisten im Juli 2025 in Münster.

Demonstration von Rechtsextremisten im Juli 2025 in Münster.

© Wolfgang Maria Weber/Imago

In den vergangenen Bundestagswahlen konnten politische Ränder an Einfluss gewinnen. „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ stellen offen die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland infrage, während sich die extreme Rechte zunehmend ein intellektuelles Profil gibt. Diese und weitere Tendenzen waren Thema der Expertentagung, an der neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch Vertreter des Verfassungsschutzes, der Polizei sowie der politischen Bildung teilnahmen. Ziel der Veranstaltung war es, die Gefahren für die Demokratie klar zu benennen – und Wege aufzuzeigen, wie diesen wirksam begegnet werden kann.

Prof. Eckhard Jesse analysierte die Ergebnisse der amtlichen Wahlstatistik zur vergangenen Bundestagswahl. Er blickte dabei besonders auf die Wähler von AfD und der Partei „Die Linke“.  Mit Blick auf die jungen Wählerinnen und Wähler betonte er folgende Punkte:

  • Der Eindruck, die AfD habe bei der Wählergruppe der 18- bis 24-Jährigen besonders gut abgeschnitten hätte, ist falsch. Die Ergebnisse liegen mit 19 % unter dem Gesamtergebnis der AfD von 20,8 %. Wahr ist lediglich, dass die AfD bei den jungen Wählern überproportional zulegen konnte.

  • Bei der Wählergruppe der 18-bis 24-Jährigen lässt sich weiterhin eine absolute Mehrheit für linke Parteien feststellen. Besonderes die Partei „Die Linke“ entfaltete dabei Mobilisierungspotenzial: Mit 27,3 % erreichte sie das höchste Ergebnis innerhalb der Altersgruppe. Sie löst damit die Grünen als bevorzugte Partei des linken Spektrums ab.

Die neue Rechte

Prof. Armin Pfahl-Traughber stellte die Ideologie der Neuen Rechten dar und stellte ihre  zentralen Konzepte vor:

  • Autoritarismus. Die Ideologie geht davon aus, dass der Mensch als Mängelwesen einer lenkenden Elite und stabilen Institutionen unterstellt sein müsseAls historische Bezugspunktegelten der italienische Faschismus und die Salazar-Diktatur in Portugal.

  • Ablehnung der Gleichheit. Die Vorstellung von einer Gleichheit der Menschen wird seinem Bedürfnis nach Führung nicht gerecht. Der Liberalismus, der die politische Gleichheit in Form des Parlamentarismus verwirklicht, muss daher bekämpft werden.

  • Ethnopluralismus. Die Identität der Völker soll in ihren angestammten Räumen bewahrt werden. Wer ethnisch nicht dazugehört, muss das Land verlassen.

  • Kulturrevolution. „Das strategische Ziel der Neuen Rechten besteht darin, die Diskurshoheit zu gewinnen, um damit langfristig einen politischen Umsturz vorzubereiten.“

Ein Vertreter der Akademie für Verfassungsschutz beschäftigte sich mit den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen Reichsbürgern und Selbstverwaltern. Beide Gruppierungen verbindet die Vorstellung, dass die Bundesrepublik kein Staat ist und das Grundgesetz keine Gültigkeit besitzt. Sie richten Fantasieämter ein, stellen Fantasiedokumente aus, versuchen Behörden durch Vielschreiberei lahmzulegen und reagieren oft gewalttätig auf staatliche Maßnahmen. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen den beiden Gruppierungen:

  • Ideologie. Reichsbürger lehnen den Gedanken ab, dass die Bundesrepublik mit dem Deutschen Reich identisch ist und behaupten, dass das Deutsche Reich anstelle der Bundesrepublik existiert. Selbstverwalter berufen sich auf eine vermeintliche UN-Resolution, die es erlaubt, sich gemeinschaftlich zu organisieren, wenn ein Staat zusammengebrochen ist.

  • Aktionsformen. Reichsbürger fallen häufiger durch erhebliche Waffenfunde auf, Selbstverwalter häufiger durch Schusswaffeneinsatz, weil sie ein Notwehrrecht postulieren.

  • Vernetzung. Reichsbürger zeigen ausgeprägtere Vernetzungsbemühungen als Selbstverwalter. Sie versuchen aktiv ihre ideologische Heterogenität zu überwinden.

Extremismus im Staatsdienst

Prof. Wilfried von Bredow setzte sich mit extremistischen Tendenzen innerhalb der Bundeswehr auseinander. Er betonte, dass zwischen Militärkonservatismus und Rechtsextremismus ein breiter Graubereich besteht, der in der öffentlichen Berichterstattung kaum wahrgenommen wird. Initiationsriten, ein ausgeprägtes Elitebewusstsein oder militärische Folklore überschreiten nicht automatisch die Schwelle zum Extremismus. Der Fall Franco A., bei dem ein Offizier wegen der Planung eines rechtsterroristischen Anschlags verurteilt wurde, verdeutlicht jedoch, dass ein fehlgeleiteter Korpsgeist dazu beitragen kann, extremistische Einstellungen zu bagatellisieren. In jedem Fall bleibt Extremismus in der Bundeswehr ein Risikophänomen, da bereits kleine Gruppen ein erhebliches Stör- und Gefährdungspotenzial entfalten können.

Mathias Brodkorb kritisierte, dass der Verfassungsschutz seit 2021 die Möglichkeit hat, Einzelpersonen zu überwachen. Das Problem: Eine verfassungsfeindliche Bestrebung muss auch Aussicht auf Erfolg haben, um eine Beobachtung zu rechtfertigen. Das ist bei Einzelpersonen, die nicht an Parteien oder Organisationen angebunden sind, kaum möglich. Einen prominenten Präzedenzfall bietet die Beobachtung des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen. Hier argumentieren die Behörden, Maaßen sei deshalb gefährlich, weil er als ehemaliger Repräsentant des Staates besondere Autorität besitze und sich zudem mit den Abläufen in den Sicherheitsbehörden gut auskenne. Brodkorb zeigte an mehreren Textbeispielen aus dem Gutachten auf, dass die Einstufung von Maaßen als Extremist auf einer äußerst dünnen Datengrundlage fußt. Er räumte ein, dass es natürlich verstörende Aussagen von Maaßen gebe. Nicht jeder Unfug sei jedoch verfassungsschutzrelevant.

Wenn der Markt zur Moral wird

Prof. Jürgen W. Falter betonte, wie notwendig es sei, dass die Wissenschaft werturteilsfrei agiert. Dies gelte gerade auch im Umgang mit Phänomenen wie dem Extremismus. Das Grundproblem: Werturteile fügen den Forschungsergebnissen nichts hinzu, da sie nichts über den Gegenstand aussagen, sondern nur etwas über denjenigen, der sie ausspricht. Vielmehr verwirren sie die Forschungsdiskussion, weil mit der Objektivität auch der gemeinsame Bezugspunkt verlorengeht.

 

Prof. Tom Mannewitz stellte die Forschungsergebnisse zum Anarchokapitalismus vor. Anarchokapitalisten radikalisieren den Vertrags- und Eigentumsgedanken und ziehen daraus folgende Schlüsse:

  • Freie Märkte sind die einzige legitime Form sozialer Interaktion, weil sie auf Vertragsfreiheit beruhen.

  • Der Staat ist abzulehnen, weil die vertragliche Zustimmung der Bürger nicht gegeben ist. Er übt in jeder Hinsicht illegitimen Zwang aus und enteignet  die Menschen durch das Steuersystem.

  • Die Demokratie gilt in dieser Sichtweise als besonders verderbliche Staatsform, weil kurze Amtszeiten dazu verleiten, staatliche Ressourcen möglichst rasch zum eigenen Vorteil zu nutzen.“
  •  Gegenüber Demokraten kursieren in anarchokapitalistischen Kreisen offene Gewaltphantasien, verbunden mit einer Verherrlichung des Pinochet-Regimes.

Ziel anarchokapitalistischer Bestrebungen ist die Gründung von rein privatrechtlich organisierten Städten. Sie konkurrieren auf dem freien Markt um Klienten. Nach welchen Kriterien sich diese Städte organisieren, ist ihnen selbst überlassen – sie müssen nur genügend Nachfrage generieren. Hier gibt es Anknüpfungspunkte zum Rechtsextremismus, weil der Anarchokapitalismus auf diese Weise eine alternative Rechtfertigung ethnisch homogener Gemeinschaften ermöglicht.

Kontakt

Leiter: Thomas Haslböck
Gesellschaftlicher Zusammenhalt und Interkultureller Dialog
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