Integration
Zwischen Verantwortung und Toleranz
Auf Seiten der Zuwanderer wie auch auf Seiten der heimischen Bevölkerung müssen Bedürfnisse in angemessener Form berücksichtigt und respektiert werden. Das Lernen der Sprache des neuen Heimatlandes ermöglicht eine schnellere Integration ins Erwerbs- und Berufsleben und ist ein wichtiger Schlüssel zur Teilhabe. Gleiches gilt für Bildung und Information über Kultur, Traditionen und Gebräuche. Beide Seiten müssen dabei Verantwortung übernehmen.
„Hilfsbedürftige müssen Verantwortung spüren und Neugier sowie Motivation mitbringen, um die vorliegenden Angebote auch zu nutzen.“ (Dr. Alexander Legler)
HSS
Wer ist verantwortlich für die Integration von Geflüchteten?
Die Europäische Union nimmt sich dieses Themas verstärkt an, indem sie koordiniert, den Austausch unter den Mitgliedstaaten fördert und Mittel für nationale Maßnahmen bereitstellt. Nichtsdestotrotz fällt die Verantwortung für Integration klar in den Zuständigkeitsbereich der Nationalstaaten, wobei die kommunale Ebene die Hauptlast trägt.
„Die Politik muss Rahmenbedingungen schaffen und die entsprechenden Mittel bereitstellen“, sagte Alexander Legler, Bürgermeister von Alzenau, der in den letzten Jahren viel Erfahrung gesammelt hat. „Ehrenamtliche Helfer müssen bereit sein, langfristig und koordiniert Verantwortung zu übernehmen. In der Nachhaltigkeit liegt der Schlüssel zum Erfolg.“ Auf der anderen Seite müssten Hilfsbedürftige gleichfalls Verantwortung spüren und Neugier sowie Motivation mitbringen, um vorhandene Angebote auch zu nutzen, ist Legler überzeugt. Selbst bei hoher Integrationsbreitschaft dürfe der Zeitfaktor nicht ignoriert werden. Ebenfalls nicht unterschätzt werden sollte die Sensibilisierung und Information der Bevölkerung. Die Stimmung sei vielerorts noch überwiegend positiv, könne jedoch leicht kippen.
Schnelle Statusentscheidungen, ausreichend Zeit und der offene Umgang mit allen Aspekten des Themas sind für German Denneborg (rechts) entscheidende Voraussetzungen für eine gelungene Integration.
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Das belgische Modell: Verpflichtender „Integrationsparcours“ für alle Neuankömmlinge
Im Gefüge des Föderalstaates Belgien ist ein verpflichtender Parcours mit Sprach- und Integrationskursen für alle Neuankömmlinge vorgesehen. Die Zuständigkeit obliegt dabei den Regionen bzw. Sprachgemeinschaften. „Unter dem Grundsatz ‚Fördern und Fordern‘ stellen wir sicher, dass Neuankömmlinge ihre Verpflichtungen einhalten und Werte respektieren“, erklärte Michael Fryns, Fachbereichsleiter im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Ostbelgien. Mit der „Integrationspflicht“ geht aber auch die Verpflichtung der Politik einher, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen und konkrete Angebote zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Integrationsparcours werden individuelle Verträge abgeschlossen, die auch das Bildungsniveau und die Sprechkenntnisse des Antragsstellers berücksichtigen. Bei Verstößen ist ein Bußgeld oder die Kürzung von Leistungen vorgesehen.
Das Podium war sich einig: „Sprache und Arbeit sind zentrale Elemente für die Integration“ (v.l.n.r.): Charlotte Geerdink, Dr. Alexander Legler, Michael Fryns, Carolin Köne und German Denneborg.
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Wie umgehen mit anderen Wertvorstellungen?
Integrationsverweigerung oder Handlungen von Migranten außerhalb unseres Wertesystems rufen häufig Forderungen nach Sanktionen hervor. German Denneborg, Abteilungsleiter im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus erklärte, dass Asylrecht nicht mit Konditionen verknüpft werden könne. „Jeder politisch Verfolgte muss auch in Zukunft in Deutschland Asyl finden.“ Bleibeberechtigung könne nicht an die Integrationsbereitschaft gekoppelt werden. Rechtlich ebenso wenig vorstellbar sei ein Asylrecht „auf Bewährung“. Bei einer Verweigerung von Integrationsmaßnahmen müssten auch individuelle Gründe berücksichtigt werden. Die Erfahrung habe generell gezeigt, dass die Integrationsbereitschaft bei Personen mit Bleibestatus wesentlich höher liege als bei Personen ohne Bleibeperspektive. „Die Übernahme eines komplett anderen Wertekompasses benötigt Zeit und setzt nachhaltiges Engagement voraus“, sagte Bürgermeister Legler. Er setzt dabei lieber auf Motivation anstatt auf Strafe, wie sie im belgischen Modell vorgesehen ist. Der Strauß unterschiedlicher Ansätze ist bunt: „Den Austausch von Geflüchteten und heimischer Bevölkerung fördern“, empfahl beispielsweise Carolin Köne, Flüchtlingsmentorin und Leiterin des Projekts „Campus for change“, das durch die Schaffung gemeinsamer Erlebnisse Geflüchtete an die neue Kultur heranführen möchte.
„Mit uns leben, nicht neben oder gegen uns“, Barbara Schretter, Leiterin der Bayerischen Vertretung in Brüssel.
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Aus Erfahrungen der Vergangenheit lernen
Maßnahmen der Vergangenheit, wie die geografische Konzentration von Zuwanderern, haben auch zur Bildung von Parallelgesellschaften beigetragen und sollten in Zukunft vermieden werden. Die Diskutanten waren sich einig, dass derzeit in Deutschland kein neues Integrationsgesetz benötigt werde. Das Fällen von Statusentscheidungen müsse jedoch, genau wie der Vollzug von Abschiebung, viel schneller und konsequenter erfolgen. Klare Statusentscheidungen seien sowohl für die betroffenen Personen selbst als auch für potenzielle Arbeitgeber oder Ausbilder entscheidend und eröffneten die Perspektive auf ein ökonomisch selbstbestimmtes Leben. Besteht allerdings kein Bleiberecht, müssten auch Abschiebungen zügig umgesetzt werden. Auch sollte Familiennachzug erst möglich werden, wenn eine permanente Bleibeberechtigung vorliege.
Derzeit verlängerten Einspruchsverfahren die Aufenthaltsdauer oft um mehrere Jahre. In diesem Zeitraum können geduldete Personen ein gutes Sprachniveau erreichen und Arbeit finden, ihre Kinder besuchen Schulen. Eine Abschiebung bedeutet daher stets einen tiefen Einschnitt und wird auch vom einheimischen Personenumfeld nicht gut akzeptiert. In Zukunft könnte in solchen Fällen ein Fachkräftezuwanderungsgesetz unter bestimmten Konditionen eine Möglichkeit zur Legalisierung des Aufenthaltsstatus darstellen.
Dr. Thomas Leeb