Agrarpolitik
Plakat für die Landtagswahl 1954
ACSP, Pl S : 844
Von 1945 bis Heute
Nach Kriegsende 1945 galt es zunächst die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und die Landwirtschaft wieder ins Laufen zu bringen. In den 1950er- und 1960er- ahren wurde die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch staatliche Abnahme- und Preisgarantien massiv gefördert. Ein zunehmend höherer Anteil des Finanzhaushaltes musste für diese Subventionierung aufgewendet werden. Als Dr. Hans Eisenmann im März 1969 das Amt des Bayerischen Staatsministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten übernahm, plante man auf europäischer Ebene daher Kurskorrekturen in der Agrarpolitik: Unrentable Höfe sollten durch sogenannte Landaufgabeprämien zur Einstellung ihrer Betriebe gebracht werden und modernen, rationell organisierten Produktionseinheiten mit bestimmten Mindestgrößen weichen.
Als Gegenentwurf präsentierte Eisenmann im Bayerischen Landtag am 18. April 1970 seine Pläne für einen „Bayerischen Weg“. Sein erklärtes Ziel war, die Vielfalt der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern zu erhalten. Dafür wurden beispielsweise Maschinen- und Erzeugerringe staatlich gefördert. Diese und weitere Maßnahmen konnten den Strukturwandel im ländlichen Raum nicht aufhalten, milderten diesen jedoch ab.
Plakat für die Bundestagswahl 2021
ACSP, Pl S : 9056
Der „Bayerische Weg“
Die CSU hält an dem eingeschlagenen Kurs von Hans Eisenmann fest. Förderprogramme zum Schutz der Böden und Ackerflächen, eine Ausgewogenheit zwischen dem Wald als Nutz- und Schutzraum, die Förderung von familiengeführten Betrieben statt Ansiedlung von Großbetrieben sind dabei nur einige Punkte. Im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2023 bis 2028 heißt es: „Wir setzen auf eine Politik des Vertrauens statt auf eine Verbotskultur aus Brüssel oder Berlin. Unser Ziel ist eine produktive, ökonomisch erfolgreiche und umfassend nachhaltige, bäuerliche Landwirtschaft, die die Verbraucherinnen und Verbraucher auch in Zukunft mit ausreichend gesunden, hochwertigen und erschwinglichen Lebensmitteln versorgen kann.“
(Koalitionsvertrag 2023, S. 79).
Zwischen der Bayerischen Staatsregierung und dem Bayerischen Bauernverband wurde am 11. September 2023 der „Zukunftsvertrag zur Landwirtschaft in Bayern“ geschlossen. Darin enthalten sind wichtige Weichenstellungen wie der Schutz des Eigentums, der Erhalt der bäuerlichen Tierhaltung, die Weiterentwicklung von Pflanzenbau und Flächenmanagement, der Wasserschutz, die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Landwirtschaft und der Ausbau gesunder regionaler Ernährung. Der „Bayerische Weg“ geht weiter.