Bundestag
Fritz Schäffer, Voritzender 1949, mit seinen Nachfolgern Werner Dollinger und Herrmann Höcherl bei der Tagung der Landesgruppe am 11.5.1955 in Weißenburg-Gunzenhausen.
ACSP, Ph S LG : 56
Von 1949 bis Heute
In der ersten Sitzung der neugewählten Bundestagsabgeordneten der CSU vom 19. August 1949 hatte die Idee, im Bundestag eine eigene bayerische Gruppe zu bilden und mit der CDU eine Fraktionsgemeinschaft einzugehen, breite Zustimmung gefunden. Dr. h.c. Franz Josef Strauß formulierte das Konzept folgendermaßen: „Diese Gruppe soll ihre Meinung für sich separat bilden, an den großen Fraktionssitzungen der CDU aber teilnehmen und für sich selbst einen oder mehrere Sprecher wählen; also: Separate Meinungsbildung, Ausdruck dieser Meinung durch Sprecher, die gewählt werden, einerseits, andererseits eine gemeinsame Fraktion mit der CDU. Wir haben dann ein Zweifaches erreicht: Wir können hier unten in Bayern bestehen bleiben und wir können dort oben in Bonn unser gesamtes Gewicht in die Waagschale werfen.“
„Die CSU wird nach föderalistischen Grundsätzen ihre Selbstständigkeit als bayerische Landespartei wahren...“
Friedrich Zimmermann, Vorsitzender 1976-1982 (rechts) mit seinem Nachfolger Theo Waigel, Vorsitzender 1982-1989.
Winfried Rabanus; ACSP, Rabanus Winfried : 42-2-28
Die Konstituierung der CSU-Landesgruppe wurde in der ersten Sitzung der CSU-Abgeordneten in Bonn am 30./31. August 1949 vollzogen. Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU wurde am 1. September im Haus des Bonner Bürgervereins gebildet. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 3. September 1949: Die bayerischen CSU-Abgeordneten im Bundestag beschlossen eine Landesgruppe der CSU zu errichten, die mit der CDU eine gemeinsame Fraktion bildet. Als Obleute der Landesgruppe wurden Staatsrat a. D. Schäffer und der Generalsekretär der CSU, Franz Josef Strauß, gewählt. Die CSU wird nach föderalistischen Grundsätzen ihre Selbstständigkeit als bayerische Landespartei wahren und sich am Aufbau eines deutschen Bundesstaates in einer der Geschichte und Bedeutung Bayerns entsprechenden Weise beteiligen.
Seither nimmt die CSU eine Doppelrolle ein, die aus ihrer landes- und bundespolitischen Wirkung resultiert: Zum einen stellt sie eine autonome Landespartei dar und zugleich in der Fraktionsgemeinschaft mit der CDU eine bayerische Bundespartei mit Sonderstatus. Nach jeder Bundestagswahl muss die Fraktionsgemeinschaft mit der CDU in der konstituierenden Sitzung der Landesgruppe ausdrücklich bestätigt werden. Es handelt sich um eine maximal für die Dauer einer Legislaturperiode geltende Entscheidung. Eine besondere Bedeutung kommt dem Amt des Landesgruppenvorsitzenden zu, der auch als stellvertretender Vorsitzender der Gesamtfraktion fungiert. Die Landesgruppe versteht sich als Hüterin des Föderalismus, wobei sich die Bundestagsabgeordneten der CSU für die bayerischen Belange einsetzen ohne das Bundesinteresse aus den Augen zu verlieren.