Deutschlandpolitik
Plakat zur Bundestagswahl 1949
ACSP, Pl S : 325
Von 1946 bis Heute
In ihrem ersten Grundsatzprogramm von 1946 forderte die CSU den föderativen Aufbau Deutschlands auf bundesstaatlicher Grundlage. Obwohl es in der Gründungsphase der Partei zu Diskussionen über den Grad der bayerischen Eigenstaatlichkeit kam, wurde das Bekenntnis zur Bundesrepublik und zur deutschen Einheit nie ernsthaft in Frage gestellt.
Die sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt (1969-1974) setzte ab 1969 ihre neue Ostpolitik („Wandel durch Annäherung“) durch. Der unionsinterne Streit zwischen CDU und CSU um die Frage der Positionierung zu den Ostverträgen in den Jahren 1970/71 belastete das Verhältnis der Schwesterparteien. Anfang Mai 1973 ratifizierte der Bundestag den Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR gegen die Stimmen von CDU und CSU. Auf Initiative von Dr. Franz Josef Strauß versuchte die Bayerische Staatsregierung, mit einer Verfassungsklage gegen den Grundlagenvertrag vorzugehen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte allerdings, dass der Vertrag verfassungskonform sei. Zugleich stellte es jedoch klar, dass die Bürger der DDR deutsche Staatsangehörige im Sinne des Grundgesetzes seien und die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands Aufgabe aller Verfassungsorgane bleibe. Trotz der formellen Niederlage hatte die CSU damit ihr Ziel erreicht, den Weg zur Einheit Deutschlands offen zu halten.
Plakat von Kurt Faltlhauser (MdB 1980-1994) und Paul Wilhelm (MdL 1970-2003) zum Tag der Deutschen Einheit 1990
ACSP, Pl S : 1600
Eine große Kontroverse verursachte im Sommer 1983 die Vermittlungstätigkeit von Franz Josef Strauß für den sogenannten „Milliardenkredit“: Am 1. Juli 1983 gewährten die westdeutschen Banken der nahezu bankrotten DDR einen Kredit in Höhe von 1 Milliarde DM. Die teilweise heftige Kritik wies Strauß zurück, denn die Gewährung des Kredits hatte zur Entspannung des deutsch-deutschen Verhältnisses und zu spürbaren menschlichen Erleichterungen beigetragen.
Mit dem Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 und dem Beitritt der fünf ostdeutschen Bundesländer zum staatlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 war die Deutsche Einheit nach Jahrzehnten der Teilung wieder hergestellt.
Unter Ministerpräsident Dr. h.c. Max Streibl leistete Bayern seinen Beitrag zur Deutschen Wiedervereinigung auf der Grundlage eines föderalen Staatsaufbaus. So wurde unter anderem ein Programm für Spitzenbeamte aufgelegt, die in Sachsen und Thüringen am Aufbau von Selbstverwaltungseinrichtungen und Kommunen im Sinne der freiheitlichdemokratischen Grundordnung mitwirkten. Denn, so Streibl in seiner Regierungserklärung im Dezember 1989 vor dem Bayerischen Landtag, „Bayern, das Herz Europas, kennt seine deutsche wie seine europäische Verantwortung.“