Print logo
Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen
Titelseite der CSU-Druckschrift zur Erklärung des Abstimmungsverhaltens 1949.

Titelseite der CSU-Druckschrift zur Erklärung des Abstimmungsverhaltens 1949. ; ACSP, DS : 9/47

Föderalismus

Karikatur von Herbert Kolfhaus zur Landtagswahl in Bayern (15. Oktober 1978) und der
Rolle des zukünftigen Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. h.c. Franz Josef Strauß im
Bundesrat

Karikatur von Herbert Kolfhaus zur Landtagswahl in Bayern (15. Oktober 1978) und der Rolle des zukünftigen Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. h.c. Franz Josef Strauß im Bundesrat

Herbert Kolfhaus; ACSP, NL Kolfhaus Herbert 1978 : 10/13

Nein zum Grundgesetz, Ja zu Deutschland!

Seit ihren Anfängen strebte die CSU ein starkes Bayern in einem freien Deutschland an und trat für eine föderalistische Verfassung ein. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat in Bonn angenommen wurde, genügte den föderalistischen Ansprüchen der CSU nicht. Die Verfassungshoheit, die Gebiets-, Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Finanz-, Justiz- und Kulturhoheit der Länder sahen die Abgeordneten der CSU zu großen Einschränkungen unterworfen. Mit 101 Nein-Stimmen gegen 63 Ja-Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen versagte der Bayerische Landtag dem Grundgesetz seine Zustimmung. Zugleich wurde auf Antrag der Staatsregierung der Beschluss gefasst, dass auch Bayern die Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes anerkenne, wenn es von zwei Dritteln der westdeutschen Länder angenommen werde. Die 6 CSU-Abgeordneten, die in Bonn gegen das Grundgesetz stimmten, formulierten: „Wir erklären aber auch in dieser Stunde mit allem Nachdruck, daß wir uns trotz unserer Einwände gegen dieses Grundgesetz dem neuen Staat und Gesamtdeutschland aus tiefstem Empfinden heraus verpflichtet fühlen.“

Plakat zur Europawahl 1979

Plakat zur Europawahl 1979

ACSP, Pl S : 664

Föderalismus definierte Dr. h.c. Franz Josef Strauß in seiner Antrittsrede als Ministerpräsident im Bayerischen Landtag am 14. November 1978 als „unverzichtbares Bauprinzip eines freiheitlichen Deutschland: Föderalismus heißt nicht Selbstbeschränkung und Abkapselung, sondern Handeln in eigener Verantwortung und zugleich freiwilliges Zusammenfinden in größeren politischen Gemeinschaften. [...] Föderalismus – nicht nur Dezentralisierung oder Regionalisierung – ergibt sich aus der Existenz echter Staaten; er setzt sie als Bauelemente voraus: Historisch gewachsen, auf eigenem Recht gründend, vom Willen der Bevölkerung getragen und in ihrem Bewußtsein verankert. Ein solcher Staat ist Bayern.“

2006 beschloss der Deutsche Bundestag die Föderalismusreform I, mit dem Ziel die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern zu entflechten. 2009 folgte die Föderalismusreform II, um die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen. Bayerns Position bei den Reformprozessen stellte Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber in seiner Regierungserklärung vom 31. März 2006 prägnant dar: „Wir haben die Kraft zur Solidarität, weil wir mit eigenen Kompetenzen auch eigene Wege gehen konnten. Deswegen ist Bayern so leistungsstark geworden. Und deshalb muss in der Föderalismusreform der Grundsatz gelten: Nicht mehr Nivellierung, sondern mehr Freiheit zur Entfaltung der Kräfte eines jeden Landes.“ Die Zahlungen Bayerns in den Ländertopf haben 2025 Rekordniveau erreicht. Nach offiziellen Zahlen hat Bayern in den ersten sechs Monaten bereits 6,672 Milliarden Euro überwiesen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder ist nicht mehr gewillt dieses System mitzutragen: „Und wenn es keine Einigung mit den Ländern gibt, wird dieser Finanzausgleich - leider erst zum Ende des Jahrzehnts - aber wird der definitiv gekündigt. Das machen wir nicht mehr mit.“ Bereits 2023 klagte Bayern beim Bundesverfassungsgericht gegen den Finanzausgleich und Söder stellte klar: „Die Klage bleibt. Das ist eine grundsätzliche Frage.“