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Erste Bundestagswahl am 14. August 1949
Erste Bundestagswahl am 14. August 1949

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft, das das allgemeine, freie, gleiche, geheime und unmittelbare Wahlrecht gewährte.

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Foto der CSU-Landesgruppe der 2. Wahlperiode 1953
Bildung der CSU-Landesgruppe

Am 19. August, fünf Tage nach ihrer Wahl, versammelten sich die neugewählten Bundestagsabgeordneten der CSU im Fraktionszimmer der CSU-Landtagsfraktion in München, um sich zu organisieren und das weitere Vorgehen abzustimmen.

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