Bundestagswahl 2025: Wer ist wahlberechtigt?
Das Wahlrecht ist in Deutschland im Grundgesetz in Artikel 38, Absatz 2 geregelt. Demnach dürfen alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, wählen. Sie sollten seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Ein solcher Ausschluss kann durch ein Gericht beschlossen werden. Es dürfen auch Deutsche, die im Ausland leben, grundsätzlich wählen, sie müssen allerdings vor der Bundestagswahl einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen.
In Deutschland hat jeder Bürger ab dem 18. Geburtstag nicht nur das aktive Wahlrecht, sondern auch das passive. Passives Wahlrecht bedeutet, dass man sich selbst zur Wahl aufstellen lassen kann.
In Deutschland gilt das Recht auf Wählen, es gibt keine Pflicht zum Wählen. Jeder darf selbst entscheiden, ob er seine Stimme bei der Wahl abgibt. Eine Wahlpflicht würde dem Grundsatz der Wahlfreiheit zuwiderlaufen. Das allgemeine Wahlrecht ist ein Privileg, man kann hier allenfalls eine moralische Verpflichtung sehen.
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Über die Autorin Teresa Pfaffinger
Teresa Pfaffinger ist Politikwissenschaftlerin und leitet das Referat für Jugend, Bildung und Generationen im Institut für Politische Bildung der Hanns-Seidel-Stiftung. Ihr Schwerpunkt liegt auf der politischen Sozialisation von Jugendlichen. Mit vielfältigen und thematisch breit aufgestellten Bildungsangeboten schafft sie ein Lernfeld, das jungen Menschen den Zugang zu politischem Wissen und Engagement ermöglicht.