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Für Grundrechte und Demokratie
75 Jahre Bundesverfassungsgericht

Autorin/Autor: Georg Eisenreich, MdL

Seit 75 Jahren schützt das Bundesverfassungsgericht Grundrechte, Rechtsstaat und Demokratie in Deutschland. Angesichts wachsender autoritärer und extremistischer Bedrohungen sowie neuer technologischer Herausforderungen bleibt seine Rolle als „Hüter der Verfassung“ von zentraler Bedeutung.

Georg Eisenreich, MdL, über 75 Jahre Bundesverfassungsgericht und seine Bedeutung für Grundrechte und Demokratie.

Georg Eisenreich, MdL, über 75 Jahre Bundesverfassungsgericht und seine Bedeutung für Grundrechte und Demokratie.

© Georg Eisenreich

"Der 'Gang nach Karlsruhe' ist zum Sinnbild geworden für das Vertrauen der Menschen in das Bundesverfassungsgericht als Institution, aber vor allem auch in den demokratischen und sozialen Rechtsstaat, in die Unabhängigkeit der Justiz und nicht zuletzt in die Kraft unserer Verfassung“, formulierte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, anlässlich des 70-jährigen Jubiläums treffend.

Seither sind fünf Jahre vergangen und die Welt ist eine andere geworden. Frieden und Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat, die viele bisher als Selbstverständlichkeiten wahrgenommen haben, werden weltweit immer stärker durch autoritäre Kräfte gefährdet.

Dies wirft die Frage auf, wie es heute in Deutschland um unsere Demokratie, um unseren Rechtsstaat und das Bundesverfassungsgericht als „Hüter der Verfassung“ steht. 

Das Bundesverfassungsgericht als „Hüter der Verfassung“

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, wie wir sie in Deutschland kennen, sind kostbare Errungenschaften. Das hat uns die Geschichte deutlich vor Augen geführt. Aus dem Scheitern der Weimarer Verfassung und der NS-Diktatur haben wir unter anderem die Lehre gezogen, dass ein verlässlicher und funktionierender Rechtsstaat institutionell durch ein unabhängiges Verfassungsgericht geschützt werden muss.

Die Grundüberlegungen dazu waren Gegenstand der Beratungen des Verfassungskonvents auf der Insel Herrenchiemsee im Sommer 1948. Für die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes stand außer Frage, dass eine moderne Demokratie einer wirksamen rechtsstaatlichen Kontrolle bedarf, die Grundrechte und Verfassung auch gegenüber wechselnden politischen Mehrheiten schützt. 

Das Grundgesetz hat nach den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft eine „mit positivem Inhalt erfüllte demokratische Staatsordnung“ geschaffen, deren tragende Prinzipien als „freiheitliche demokratische Grundordnung“ bezeichnet werden. 

Diese Begrifflichkeiten hat das Bundesverfassungsgericht bereits früh herausgearbeitet und aus einer Gesamtinterpretation des Grundgesetzes definiert.

Das Bundesverfassungsgericht, das am 7. September 1951 im Prinz-Marx-Palais in Karlsruhe seine Arbeit aufnahm, unterscheidet sich wesentlich von den übrigen Verfassungsorganen. 

Als oberstes Gericht des Bundes für Fragen des Verfassungsrechts wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung und Auslegung des Grundgesetzes und kann verfassungswidrige Gesetze für nichtig erklären. Es entscheidet über Streitigkeiten zwischen obersten Bundesorganen sowie über bestimmte Kompetenzkonflikte zwischen Bund und Ländern. Mit der Verfassungsbeschwerde können sich Bürgerinnen und Bürger gegen die Verletzung ihrer Grundrechte durch staatliches Handeln wehren.

Dabei rückt das Bundesverfassungsgericht nicht etwa an die Stelle des Gesetzgebers oder der Instanzgerichte, um deren Entscheidungen nach Sinn und Zweck zu beurteilen bzw. auf deren „Richtigkeit“ zu überprüfen. Es ist gerade keine Superrevisionsinstanz, sondern wacht nach seinem Selbstverständnis als „Hüter der Verfassung“ über deren Einhaltung, schützt die Grundrechte, wie die Menschenwürde, die Freiheit der Person und die Gleichheit vor dem Gesetz, und stellt sicher, dass staatliches Handeln an das Grundgesetz gebunden ist. 

In dieser Rolle gilt es auch international als Vorbild für eine gelungene rechtsstaatliche Verfassungskontrolle und prägt durch seine Rechtsprechung den Dialog mit dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. 

Das Bundesverfassungsgericht stellt sich nicht nur schützend vor unsere Verfassung, sondern nimmt auch eine gestalterische Funktion wahr. So hat es im Laufe der letzten 75 Jahre die Grundrechte von klassischen Abwehrrechten hin zu einer objektiven Werteordnung entwickelt, die das gesamte Recht prägt.

Wehrhafter demokratischer Rechtsstaat

Der Rechtsstaat ist zunehmend herausgefordert. Die Demokratien sind weltweit unter Druck. Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine und der zunehmend offen ausgetragene Kampf der Großmächte um eine neue Weltordnung verdeutlichen dies. Auch innerhalb Deutschlands ist die Lage schwieriger geworden. Die politischen Ränder werden in Krisen stärker: Extremismus von rechts und links erhält Zulauf, Hass und Hetze im Internet haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen.

Aber auch Globalisierung und Digitalisierung stellen uns vor neue Herausforderungen. Der rasante Fortschritt von Künstlicher Intelligenz wird vieles verändern: Die Berufswelt, den Arbeitsmarkt, die Gesellschaft und die Demokratie. Es wird entscheidend sein, unsere verfassungsrechtlichen Grundsätze mit dem gesellschaftlichen Wandel und dem technischen Fortschritt in Einklang zu bringen. Auch hier wird das Bundesverfassungsgericht gefragt sein.

Es geht nicht nur um den Schutz der Rechte des Einzelnen vor staatlichen Eingriffen. Auch der Staat als solcher, unser Rechtsstaat, unsere Demokratie müssen geschützt werden.

Nicht nur vor Angriffen von außen, sondern auch vor Gefahren von innen. Es darf sich nicht wiederholen, dass autoritäre Kräfte von innen heraus unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie aushöhlen können, wie es bei der Machtergreifung der Nationalsozialisten der Fall war. Um diesen Eigenschutz unserer Verfassung zu garantieren, wurde die sogenannte Ewigkeitsklausel des Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes geschaffen, die den Kern der deutschen Verfassung vor Abschaffung oder Abänderung bewahren soll. Zu diesem unabänderlichen Kern gehören insbesondere die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Bekenntnis zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, die Gewaltenteilung, aber auch die Grundsätze der Demokratie, des Rechtsstaates, des Sozialstaates, der Republik und des Föderalismus sowie die Bindung aller staatlichen Gewalt an Recht und Gesetz.

Auch für die Stabilisierung der staatlichen Ordnung selbst spielt das Bundesverfassungsgericht eine zentrale Rolle. Es ist die einzige Instanz, die politische Parteien für verfassungswidrig erklären und verbieten kann, wenn diese nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Die Hürden hierfür sind bewusst und zu Recht hoch. 

Angesichts des Erstarkens extremistischer Parteien kommt dem Bundesverfassungsgericht eine doppelte Rolle zu: Es sichert den breiten Spielraum legitimer, auch radikaler Opposition, zieht aber zugleich eine klare Grenze gegenüber Bestrebungen, die auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet sind. 

Ohne diese Wächterfunktion unabhängiger Verfassungsgerichte gibt es keinen funktionierenden Rechtsstaat und keine wehrhafte Demokratie. Das haben auch die Verfassungsfeinde weltweit erkannt und versuchen, die Unabhängigkeit der Justiz und insbesondere der Verfassungsgerichte einzuschränken.

Um einer solchen Gefahr entgegenzuwirken, haben wir in Deutschland bereits Maßnahmen ergriffen, die Resilienz der Verfassungsgerichtsbarkeit zu stärken. Daher wurden zuletzt wichtige Grundsätze der Struktur und Arbeit des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festgeschrieben. 

Unser demokratischer Rechtsstaat muss sich selbst stützen. Dafür braucht es eine leistungsstarke und unabhängige Justiz, aber auch Bürgerinnen und Bürger, die sich für unsere demokratischen Werte einsetzen. Demokratie und Rechtsstaat leben von der Verantwortung, der Aufmerksamkeit und dem Einsatz jedes Einzelnen - Demokratie braucht Demokraten. Diese Erkenntnis wird Friedrich Ebert zugeschrieben.

75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Ausblick auf Demokratie und Rechtsstaat

Über 75 Jahre hat das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz als eine wehrhafte, freiheitliche und offene Verfassungsordnung geprägt, deren Kern die freiheitlich demokratische Grundordnung, die Menschenwürde und die Selbstbestimmung des Einzelnen bilden. Es hat zentrale Schutzinstrumente gegen verfassungsfeindliche Parteien herausgebildet, die Grundrechte an neue technologische Entwicklungen angepasst und wesentlich zur Stabilität der demokratischen Ordnung beigetragen. 

Angesichts der Zunahme autoritärer und extremistischer Bedrohungen und der tiefgreifenden Transformation durch neue Technologien kommt dem Gericht auch in Zukunft eine Schlüsselrolle zu, um die Wehrhaftigkeit unseres demokratischen Rechtsstaates und den effektiven Grundrechtsschutz zu sichern.

Ich bin überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht auch in diesen herausfordernden Zeiten seiner Wächterfunktion als „Hüter der Verfassung“ gerecht wird und der „Gang nach Karlsruhe“ seine vertrauensstiftende Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin beibehält. Dieses Vertrauen in die höchste verfassungsgerichtliche Instanz ist auch die Grundlage dafür, dass die Entscheidungen des Gerichts hohe Akzeptanz in der Bevölkerung und im politischen Raum erfahren. 

Ich wünsche dem Bundesverfassungsgericht für die Zukunft alles Gute.

Kontakt

Staatsminister der Justiz: Georg Eisenreich, MdL
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Staatsminister der Justiz