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Reformpaket der Bundesregierung
Ein Sozialstaat mit Zukunft: Fair, effizient und generationengerecht

Autorin/Autor: Dr. Susanne Schmid

Das beschlossene Reformpaket der Bundesregierung zielt darauf ab, die stagnierende Wirtschaft zu beleben, die Bürger finanziell zu entlasten und die Sozialsysteme zu stabilisieren. Die mehr als 30 Maßnahmen betreffen unter anderem die Bereiche Steuern, Rente, Arbeit und Gesundheit. Wir haben mit Fachleuten aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Verbänden das Vorhaben der Bundesregierung und ihre Wirkungen diskutiert.

Die Bundesregierung hat im Juli 2026 ein umfassendes Reformpaket mit 34 Maßnahmen beschlossen. Es sieht Steuersenkungen, Bürokratieabbau sowie Reformen am Arbeitsmarkt und in den Sozialsystemen vor, um Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Die wichtigsten Kernpunkte umfassen Steuerentlastungen für kleine und mittlere Einkommen, flexiblere Befristungsregeln, Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch sowie Aufhebung beziehungsweise Überprüfung von Berichts- und Dokumentationspflichten. Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen Eins-zu-Eins umgesetzt werden.

Im Rahmen einer Expertenrunde stellten wir folgende Fragen:

  • Können wir uns den Sozialstaat in der bisherigen Form noch leisten?
  • Wo liegt der richtige Ausgleich zwischen Wirtschaft und Sozialstaat – festgemacht an den Themen: Kosten der Arbeit, Anreize für Mehrarbeit und Fachkräftemangel?
  • Wie sind die aktuellen Reformbemühungen zu bewerten?

Finanzierung des Sozialstaats: Kommunen verzeichnen seit 2024 erhebliche Defizite

Prof. Dr. Thiess Büttner, Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, referierte zur Finanzlage des deutschen Sozialstaats. Finanziert werde der Sozialstaat zu rund zwei Dritteln durch Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und zu einem Drittel aus Steuern und staatlichen Zuschüssen. Somit wäre die Arbeitsleistung das Rückgrat des Sozialstaats.

Mit Blick auf die Finanzlage der öffentlichen Haushalte zeigte sich Büttner wenig zuversichtlich. Seine Einschätzung begründete er mit der sehr starken Ausweitung von Verteidigungsausgaben und dem enormen „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“. Hinzukämen die Revision der Steuerschätzung nach unten, der massive Anstieg der Zinsbelastung sowie die deutliche Expansion der Sozialausgaben.

Aktuell machten die Funktionsbereiche Soziale Sicherung, Familie und Jugend sowie Arbeitsmarktpolitik rund 46 Prozent des deutschen Bundeshaushalts aus, Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung umfassten rund 24 Prozent des Kernhaushalts. Hinzu käme, dass die Rücklagen in den Sozialversicherungen vielfach aufgebraucht wären und die Zwischenfinanzierung mit Krediten erfolge. Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, also die Summe der Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, läge derzeit bei 42,3 Prozent. Das Verhältnis der gesamten Staatsausgaben zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) betrage 51 Prozent. Somit belasten die öffentlichen Haushalte durch hohe Staatsquoten, Bürokratie und Staatsverschuldung die wirtschaftliche Entwicklung. Die Kommunen verzeichnen seit 2024 erhebliche Defizite.

Das Sozialbudget belief sich in Deutschland 2025 auf rund 1,43 Billionen Euro. Die Sozialleistungsquote lag bei knapp einem Drittel des BIP und damit weit über dem Durchschnitt der Industrieländer. Vergleicht man die Sozialabgabenlast auf Arbeit für einen Durchschnittsverdiener im OECD-Vergleich, findet man nur in Belgien (52,5 Prozent) eine höhere Abgabenlast als in Deutschland (49,3 Prozent) – und hierbei wurde die Konsumbesteuerung (Umsatzsteuer) noch nicht berücksichtigt.

Das politikbezogene Fazit des Volkswirts lautete:

  • Die Adressierung von Marktversagen durch finanzielle Transfers ist nicht nachhaltig.
  • Die Sozialversicherung wird als Instrument der Verteilungspolitik genutzt.
  • Hysterese (Trägheit) befördert gruppenbezogene Subventionen.
  • Eingriffe ziehen Eingriffe nach sich, es entsteht eine Interventionsspirale.
  • Der traditionelle Wohlfahrtsstaat steht im Konflikt mit der Personenfreizügigkeit.

Abschließend erinnerte Büttner an die Maxime der Subsidiarität, wonach Eigenverantwortung vor staatliches Handeln gestellt und Eigenleistung gefördert werden sollte.

Wie kann die Rente trotz des demografischen Wandels gesichert werden?

AdobeStock/bilderstoeckchen

Rentenreform: Einzelne Elemente aus dem Rentenpaket nicht herauslösen

Dr. Florian Dorn, MdB, Mitglied des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag und stellvertretender Vorsitzender der Alterssicherungskommission der Bundesregierung, befasste sich mit der langfristigen Finanzierbarkeit des deutschen Sozialstaats. Ausgangspunkt war die These, dass die Sozialstaatsquote insbesondere bei ausbleibendem Wirtschaftswachstum weiter ansteige. Als zentrale Ursachen wurden die demografisch bedingten Mehrausgaben für Rente, Gesundheit und Pflege sowie politische Leistungsausweitungen genannt. Gleichzeitig belaste die zunehmende Steuerfinanzierung sozialer Leistungen den Bundeshaushalt, der durch steigende Zinsausgaben zusätzlich unter Druck gerate.

Einen weiteren Fokus legte Dorn auf die Stärkung von Arbeitsanreizen. Angesichts einer im OECD-Vergleich geringen Arbeitszeit müsse sich Erwerbstätigkeit über alle Einkommensgruppen hinweg stärker lohnen. Kritisch bewertete er hohe Transferentzugsraten sowie die Belastung kleiner und mittlerer Einkommen durch Steuern und Sozialabgaben. Er verwies auf die Empfehlungen der Sozialstaatskommission, deren Umsetzung durch einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales jedoch noch ausstehe.

Im Bereich der sozialen Sicherungssysteme wurde insbesondere der Reformbedarf in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung aufgezeigt. Ohne strukturelle Anpassungen seien steigende Beitragssätze und höhere Bundeszuschüsse zu erwarten. Dorn verwies auf das umfangreiche Reformpaket der Alterssicherungskommission und warnte davor, einzelne Elemente aus dem Rentenpaket herauszulösen, weil dies das Reformgefüge ins Wanken brächte.

Der CSU-Politiker unterstrich, dass die Dynamik der Sozialausgaben die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zunehmend übersteige und warnte vor „versteinerten Haushalten“ mit 90 Prozent gebundenen Ausgaben. Er forderte die zügige Umsetzung von Reformen in den Bereichen Gesundheit, Rente und Staatsmodernisierung. Zugleich betonte er die Bedeutung eines konstruktiven Dialogs zwischen Politik, Wissenschaft und Sozialpartnern, um langfristig tragfähige Lösungen für die Zukunft des Sozialstaats zu entwickeln.

Ein gerechter und zukunftsfähiger Sozialstaat

Thomas Huber, MdL, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie des Bayerischen Landtags, verdeutlichte in seinem Impulsvortrag, warum der Sozialstaat eine grundlegende Modernisierung brauche. Er erinnerte daran, dass sich Bayern bereits früh zur Neuordnung des Sozialstaats positioniert habe und verwies auf die von seinem Arbeitskreis im September 2025 verabschiedete Resolution „Reform des Sozialstaats – endlich wieder gestalten statt nur verwalten“.

Der CSU-Politiker führt weiter aus: „Unser Sozialstaat ist zu komplex geworden. Wir wollen deshalb eine radikale Vereinfachung: Sozialleistungen bündeln, Zuständigkeiten vereinfachen und Bürokratie abbauen. Gesetzeslücken, die Missbrauch ermöglichen, müssen geschlossen werden.“

Am Ende, so Huber, müsse ein Sozialstaat entstehen, der gerecht und zukunftsfest sei – einer, der Chancen eröffne, statt Stillstand verwalte. Daher begrüßte er die Einführung der Neuen Grundsicherung und die Ende Januar 2026 vorgelegten Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform, welche die bayerische Handschrift tragen.

Sozialstaatsreform: Leistungen zusammenlegen und Digitalisierung vorantreiben

Bund, Länder und Kommunen arbeiten nun gemeinsam an der Umsetzung der Maßnahmen der Sozialstaatskommission. Ziel ist ein bürokratieärmerer, digitalerer und gerechterer Sozialstaat mit mehr Arbeitsanreizen und leichterem Zugang. Grundsicherungsleistungen, Wohngeld und Kinderzuschlag sollen in einem einheitlichen Sozialleistungssystem zusammengeführt werden, erreichbar über ein digitales Sozialportal und örtliche Anlaufstellen. Der Verwaltungsaufwand soll durch Digitalisierung, Automatisierung, stärkeren Datenaustausch und Rechtsvereinfachungen verringert werden.

Für Huber wäre hierbei von zentraler Bedeutung:

  • Massive Rechtsvereinfachung, Rechtsbegriffe wie „Einkommen“ vereinheitlichen,
  • Zusammenführung von Leistungen, Denken in Standardprozessen,
  • bessere Abstimmung der Transferentzugsraten in den unterschiedlichen Leistungssystemen,
  • verstärkte Pauschalierung von Leistungen,
  • Digitalisierung des Sozialstaats: „Once-Only-Prinzip“, KI und moderne Verwaltung.

Zum Ende seiner Rede gab der Abgeordnete zu bedenken: „Wenn wir zulassen, dass die Komplexität des Systems die Bürger überfordert und Gerechtigkeitslücken […] bestehen bleiben, überlassen wir das Feld den politischen Rändern. Die Feinde der Demokratie gedeihen nämlich dort, wo der Staat als ohnmächtig oder ungerecht wahrgenommen wird.“

Ein Ausschnitt aus einem Zeitungstext über den Sozialstaat.

Wachstum und Arbeitsplätze schaffen eine solide Grundlage für Wohlstand und soziale Sicherheit.

AdobeStock/Nico

Zukunft des Sozialstaats: Reformen erfordern gemeinsames Handeln

In der anschließenden Diskussion mit rund 20 Expertinnen und Experten wurde die Bedeutung der Sozialpolitik für das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates hervorgehoben. Dabei wurde das Leistungsprinzip als zentrale Voraussetzung für die Akzeptanz des Sozialstaats betont. Erwerbsarbeit müsse sich finanziell lohnen und gegenüber dem Bezug staatlicher Transferleistungen einen spürbaren Einkommensvorteil bieten. Als sozialpolitisches Ziel wurden zudem die Förderung der Unabhängigkeit von Transferleistungen sowie die Stärkung sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung genannt.

Erwerbsarbeit wurde dabei als wesentliche Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft dargestellt, da sie zur Schaffung von Wohlstand beiträgt, die Finanzierung sozialstaatlicher Leistungen ermöglicht und zugleich gesellschaftliche Teilhabe sowie individuelle Selbstverwirklichung fördert. Wachstum und Arbeitsplätze bilden somit die beste Grundlage für Wohlstand und soziale Sicherheit.

Hierfür benötigt die Wirtschaft jedoch Planbarkeit und verlässliche Rahmenbedingungen: weniger Regulierung, niedrigere Lohnzusatzkosten, einen aktivierenderen Sozialstaat und einen funktionaleren Arbeitsmarkt. Konsens war, dass die erfolgreiche Umsetzung politischer und gesellschaftlicher Reformen das gemeinsame Handeln von Bund, Ländern, Verwaltung, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft erfordert.

Kommunale Finanzen und die Handlungsfähigkeit des Staates

Ein weiteres wichtiges Thema waren die seit 2024 stark gestiegenen Haushaltsdefizite vieler Kommunen. Sie führen dazu, dass zahlreiche Städte und Gemeinden keine genehmigungsfähigen Haushalte mehr vorlegen können. Dies ist besonders gravierend, da die Kommunen als Keimzelle der Demokratie gelten. Ihre eingeschränkte finanzielle Handlungsfähigkeit gefährdet die Erfüllung zentraler Aufgaben der Daseinsvorsorge und kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die demokratischen Institutionen nachhaltig beeinträchtigen.

Prof. Dr. Diane Robers, Leiterin der Akademie für Politik und Zeitgeschehen der HSS, fasste die gewonnenen Erkenntnisse zusammen:

  • Arbeit als Ausgangskomponente muss noch stärker in den Fokus gerückt werden, insbesondere bei der Incentivierung.
  • Einnahmen und Ausgaben, Eigenverantwortung und staatliche Fürsorge müssen wieder in Balance finden, Sozialleistungen sollten zielgenauer bei den Bedürftigen allokiert werden.
  • Insbesondere Wachstumsbranchen brauchen Standortvorteile, sonst droht Abwanderung.
  • Die Umsetzung von Reformen gelingt nur gemeinsam, mit allen Stakeholdern.

Zum Hintergrund: Die Akademie für Politik und Zeitgeschehen veranstaltete am 30. Juli 2026 eine Online-Expertenrunde mit dem Titel „Arbeit und Leistung müssen sich lohnen! Das Leitbild unserer Sozialen Marktwirtschaft im Lichte aktueller Entwicklungen“. 

Impulsgeber waren:

  • Dr. Florian Dorn, MdB, Ordentliches Mitglied im Finanz- und Verteidigungsausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, Stellvertretender Vorsitzender der Alterssicherungskommission der Bundesregierung
  • Thomas Huber, MdL, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie des Bayerischen Landtags
  • Prof. Dr. Thiess Büttner, Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
  • Prof. Dr. Diane Robers, Moderation der Expertenrunde und Leiterin der Akademie und Zeitgeschehen der Hanns-Seidel-Stiftung

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Leiterin: Dr. Susanne Schmid
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