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Frist für Briefwahl beachten
Kommunalwahl 2026 in Bayern: Unterlagen für Briefwahl kommen später – Tipps für Wähler

Autorin/Autor: Isabel Pantke
, Ramona Fruhner
, Karin Kamleiter

Die Kommunalwahl in Bayern steht vor der Tür: Am 8. März 2026 kann jeder Wahlberechtigte sein Kreuz setzen. Allerdings gibt es Änderungen bei der Briefwahl: Die Frist für den Versand der Stimmzettel wurde verkürzt. Worauf alle Bürger, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben wollen, nun achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Seit Ende Januar werden die Wahlbenachrichtigungen innerhalb Bayerns verschickt. Diese sollten bis zum 15. Februar bei allen Bürgern eingetroffen sein. Ist das nicht der Fall, müssen sich Betroffene an das zuständige Wahlamt wenden.

Gelber Postkasten, in den jemand einen Brief hineinwirft.

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Wahlschein, den Sie unterschreiben müssen, und den Stimmzetteln für die jeweiligen Wahlen. Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag. Dieser Umschlag und der unterschriebene Wahlschein kommen anschließend gemeinsam in den hellroten Wahlbriefumschlag, der bereits adressiert ist und unfrankiert verschickt werden kann.

Asvolas; HSS; Adobe Stock

Die Zeitspanne für Antrag und Versand der Briefwahlunterlagen ist im Vergleich zu vorherigen Wahlen diesmal deutlich kürzer – nämlich nur noch maximal 20 Tage vor der Wahl. Gründe: Laut der Behörden soll damit die Organisation und Logistik der Briefwahl verbessert, die Briefwahlanträge schneller bearbeitet und die Stimmen rechtzeitig ausgezählt werden. Auch einer Vorverlagerung des Wahlkampfes soll entgegengewirkt werden. Außerdem: Wegen der neuen Frist soll die Wahl rechtssicher werden.

Fristen für die Briefwahl beachten

Obwohl der Versand der Wahlbenachrichtigungen zeitlich gleich geblieben ist (ab Ende Januar), kommen die Stimmzettel für die Briefwähler diesmal später an als bisher. Früher konnten Wahlberechtigte, sobald sie ihre Benachrichtigung erhalten hatten, die Briefwahlunterlagen beantragen. Diese wurden bis zu 41 Tage vor der Wahl verschickt.

Wer per Briefwahl wählen will, sollte die neuen Fristen genau beachten und rechtzeitig aktiv werden. Andernfalls kommen die Unterlagen nicht mehr rechtzeitig an und Betroffene können ihr Wahlrecht nicht mehr ausüben. Besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität kann das schwierig werden.

Quellen: Bayerischer Rundfunk - Nachrichten,  Kommunal.de,  Wahlkalender des Bayerischen Innenministeriums

Unterlagen für Stichwahl mitbeantragen

Die Briefwahlunterlagen können bereits vor dem 16. Februar beantragt werden, verschickt werden sie aber erst ab diesem Stichtag. In Städten wie München und anderen Gemeinden können Wahlberechtigte ihre Unterlagen seit Ende Januar bequem online beantragen. (Auf dem BayernPortal finden Sie eine Übersicht der Gemeinden, die ein Online-Portal anbieten.) Auch in diesem Fall werden die Stimmzettel für die Briefwahl nicht vor dem 16.02. verschickt.

Außerdem: Mit dem Briefwahlantrag können auch Unterlagen für eine mögliche Stichwahl – etwa für Bürgermeister oder Landräte – mitbeantragt werden (Vorlage für den Antrag eines Wahlscheins, 
Gesetzesgrundlage für die gleichzeitige Beantragung der Stichwahl)

Wer sehr spät dran ist, kann die Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 6. März, um 15 Uhr beantragen – also zwei Tage vor der Wahl. In diesem Fall müssen die Unterlagen jedoch persönlich im Rathaus abgeholt und abgegeben werden, weil eine rechtzeitige Zustellung per Post dann nicht mehr sicher ist. Achten Sie deshalb unbedingt auf die Öffnungszeiten Ihres Rathauses.

Tipp für Briefwähler

Den Antrag auf Briefwahl so früh wie möglich stellen, sobald die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten gelandet ist.

Weitere Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

 

Kontakt

Leiterin: Ramona Fruhner
Kommunales, Umwelt, Energie
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Leiterin: Karin Kamleiter
Kommunales, Ehrenamt, Frauen
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