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Foto-Aufnahme einer Gemeinde aus der Luft

Andreas Gucklhorn; Unsplash

Kommunalpolitik verstehen

Kommunalpolitik kurz erklärt

Was macht ein Kommunalpolitiker oder eine Kommunalpolitikerin? Und welche Aufgaben hat ein Gemeinderat? Dies und vieles mehr erklärt die HSS in informativen Videos. Erfahren Sie jetzt in "Kommunalpolitik kurz erklärt", was kommunale Selbstverwaltung ist und wie Sie aktiv in der Kommunalpolitik werden können. Denn eine funktionierende Demokratie basiert auf einer regen Beteiligung auf kommunaler Ebene - ein Ehrenamt der besonderen Art!


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Die Arbeit im Gemeinderat

Die Arbeit im Gemeinderat: Wozu braucht es eigentlich Bürgermeister/-in, Gemeinderat, Ausschüsse und Fraktionen?  

Der Gemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister* und den Gemeinderatsmitgliedern. Diese sind in gleichem Maße stimmberechtigt. Je nach Einwohnerzahl der Gemeinde liegt die Anzahl zwischen 8 und 80 Gemeinderäten. Für eine Gemeinde mit 8.000 Einwohnern würden beispielsweise 20 Gemeinderäte gewählt. Der Bürgermeister repräsentiert die Gemeinde nach außen. Für den Fall, dass er urlaubs- oder krankheitsbedingt verhindert ist, wählt der Gemeinderat aus seinen Reihen – in der Regel zwei - Stellvertreter.

Der Bürgermeister beruft in regelmäßigen Abständen die Gemeinderatssitzung ein, legt die Tagesordnung fest und leitet die Gemeinderatssitzungen. Darüber hinaus ist er als Rathauschef für die Kontrolle der Verwaltungsmitarbeiter zuständig. Für Angestellte mit niedrigerem Verdienst entscheidet er im Alleingang über Personalentscheidungen. Für Führungskräfte und Mitarbeiter mit höherem Verdienst entscheidet der Gemeinderat bzw. der zuständige Ausschuss.

Der erste Bürgermeister ist in kleineren Gemeinden grundsätzlich ehrenamtlich und bei größeren Gemeinden hauptamtlich tätig. Die von den Bürgern gewählten Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig, in Gemeinden mit über 10.000 Einwohner können zudem berufsmäßige Gemeinderäte durch den Gemeinderat bestimmt werden. Sie haben im Gegensatz zu den ehrenamtlichen Gemeinderäten nur beratende Stimme und dürfen nicht an den Abstimmungen teilnehmen. Im Unterschied zu Abstimmungen im Landtag oder Bundestag dürfen sich Gemeinderäte nicht ihrer Stimme enthalten. Entscheidend für ein Antragsvotum ist, wie die Mehrheit des anwesenden Gemeinderats abgestimmt hat, also wofür bspw. 11 von 21 Gemeinderatsmitgliedern entscheiden.

In Ausschüssen werden die unterschiedlichen kommunalen Themen behandelt. So gibt es bspw. Ausschüsse die einzelne Themen vorberaten (B. Kultur- und Sportausschuss) oder Ausschüsse wie den Bauausschuss, der in einigen Fällen vorberatend und in anderen beschließend tätig ist. Darüber hinaus bilden sich im Gemeinderat Fraktionen für die Vorberatung der Sitzungen.

Fazit: Bürgermeister und Gemeinderat beschließen in Gemeinderats- und Ausschusssitzungen über die kommunalen Aufgaben.

*Sämtliche im Text verwendeten Personenansprachen beziehen sich uneingeschränkt auf alle Geschlechter und beinhalten keine Wertung.


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Die kommunalen Ebenen und ihre Aufgaben

Wie funktioniert die Kommunalpolitik?

In jedem der sieben bayerischen Regierungsbezirke wird alle fünf Jahre der Bezirkstag gewählt. Dieser besteht aus Bezirksräten*, die wiederum aus ihren Reihen einen Bezirkstagspräsidenten benennen und einzelne Vertreter in den Bezirksausschuss entsenden.

Bei der Kommunalwahl werden alle sechs Jahre die kommunalen Mandatsträger gewählt. Diese sind auf Landkreisebene der Kreistag, der neben dem Landrat je nach Einwohnerzahl des Landkreises aus 50 bis 70 Kreisräten besteht. Auf der Ebene der Gemeinden und Städte werden je nach Gemeindegröße zwischen 8 und 80 Gemeinde- bzw. Stadträte und der Bürgermeister gewählt.

Je besser die Gemeinde finanziell dasteht, desto mehr kann sie ihren Einwohnern auch freiwillige Aufgaben bieten. Altenhilfe, Jugendfreizeitstätten, örtliche Kulturangebote wie Bücherei und Volksfeste, aber auch Erwachsenenbildung, Sport- und Musikeinrichtungensind dann möglich.

Die Landkreise errichten und betreiben Krankenhäuser und weiterführende Schulen. Sie betreiben Jugendhilfe als auch örtliche Sozialhilfe und kümmern sich darüber hinaus um die Abfallentsorgung. Verfügen sie über genug finanzielle Mittel, können sie sich darüber hinaus um Freizeitangebote für ihre Landkreisbürger kümmern. Für Aufgaben, die die Leistungsfähigkeit oder das Einzugsgebiet der Gemeinde übersteigen, tritt also der Landkreis als stärkerer, für das ganze Kreisgebiet zuständiger Träger ein. Ein gutes Beispiel hierfür ist die medizinische Grundversorgung durch ein Krankenhaus. Für Spezialkrankenhäuser wie z.B. Psychiatrie oder Neurologie, deren Einzugsgebiet über das Kreisgebiet hinausgeht, sind die Bezirke zuständig.

Darüber hinaus gibt es Aufgaben, die den Kommunen per Gesetz vom Staat übertragen werden. Auf Gemeindeebene z.B. das Meldewesen oder das Durchführen von Wahlen. Auf Landkreisebene z.B. der Rettungsdienst, Sozialhilfeleistungen oder das Ausstellen von Kraftfahrzeugscheinen.

Fazit: Je nach Finanzkraft können die Kommunen neben ihren Pflichtaufgaben noch freiwillige Aufgaben erfüllen und gewinnen damit an Attraktivität.

*Sämtliche im Text verwendeten Personenansprachen beziehen sich uneingeschränkt auf alle Geschlechter und beinhalten keine Wertung.


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Die Bauleitung

Was kann der Gemeinderat in Sachen Bauen beschließen?

Clara und Peter haben sich entschlossen, gemeinsam ein Haus auf ihrem Grundstück zu bauen. Dafür haben sie eine ganz bestimmte Vorstellung. Sie reichen ihren Bauantrag bei der Gemeinde ein.

Damit nicht jeder* willkürlich baut, gibt es für alle gewisse Bauvorgaben. Auf Bundesebene regelt das Baugesetzbuch das Bodenrecht, also Grundsatzfragen des Baurechts. Zum Beispiel ob Einzelbauvorhaben zulässig sind. Die Baunutzungsverordnung konkretisiert diese Vorgaben und legt Art und Maß der Nutzung einer baulichen Anlage fest. Zum Beispiel ob ein Gebäude als Wohnhaus oder als Diskothek genutzt werden kann und wie viel Fläche des Grundstücks dafür bebaut werden darf.

Darüber hinaus müssen stets wichtige Belange wie Natur- und Immisssionsschutz berücksichtigt werden. Die Sicherheit in Form von Brandschutz und Standsicherheit ist Ländersache. In Bayern findet man mit der Bayerischen Bauordnung Regelungen zu nachbarlichen Abstandsflächen, welche Bauvorhaben genehmigungspflichtig sind, oder wie viele Stellplätze man für PKWs vorhalten muss. Für die Einhaltung der Baurichtlinien sind die Bauaufsichtsbehörden zuständig, in der Regel Landratsämter oder große Kreisstädte und kreisfreie Städte selbst. Sie sollen Bauanträge auf Rechtmäßigkeit prüfen, eine Baugenehmigung erteilen und bei Schwarzbauten einschreiten, deshalb spricht man auch von der „Baupolizei“.

Der Gemeinderat entscheidet über die Ortsentwicklung seiner Gemeinde. Dafür wird zunächst ein vorbereitender Flächennutzungsplan entwickelt. Aus diesem heraus entstehen dann verbindliche Bebauungspläne für kleinere Teilgebiete des Ortes. Hierin ist festgelegt, wie ein Grundstück bebaut und wie es genutzt werden darf. Also konkret, an welche Stelle ein Gewerbegebiet gebaut wird oder ob es reine Wohngegenden oder Landwirtschaftsflächen sind. Auch wie viele Etagen ein Gebäude haben darf oder die Art des Daches. In bereits bebauten Gebieten spricht man vom Innenbereich, außerhalb auf unbebauten Flächen vom Außenbereich.

Für letztgenannten dürfte es in der Regel schwierig für Clara und Peter werden, eine Baugenehmigung zu erhalten. Gibt es keinen Bebauungsplan, ist entscheidend, ob sich ein Bauvorhaben in die örtliche Umgebung einfügt. Clara und Peter haben Glück gehabt: Für Ihr Bauvorhaben haben sowohl die Gemeinde als auch das Landratsamt keine Einwände gehabt und die Baugenehmigung erteilt. Dem Bau des Eigenheims steht also nichts mehr im Wege!

*Sämtliche im Text verwendeten Personenansprachen beziehen sich uneingeschränkt auf alle Geschlechter und beinhalten keine Wertung.


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Die kommunale Selbstverwaltung

Politik vor meiner Haustüre: Wird doch von „oben“ gemacht, oder? Wir erklären euch die "Kommunale Selbstverwaltung"! 

In Bayern gibt es 81 Landkreise und etwa 25x so viele Gemeinden und Städte. Was, wenn der Bund oder der Freistaat hier jedes Bauvorhaben, jede Investition selbst verwalten müsste? Das würde vermutlich in einem Chaos münden. Besser ist es, wenn die Gemeinden vor Ort ihre Angelegenheiten selbst regeln können. Man spricht hier von der "kommunalen Selbstverwaltung".

Diese ist sowohl in der Bayerischen Verfassung als auch im Grundgesetz verankert. Erst, wenn die Gemeinden Aufgaben beispielsweise aus finanziellen Gründen nicht mehr erledigen können, wird eine größere Gemeinschaft (z.B. der Landkreis) tätig.

Zur kommunalen Selbstverwaltung zählen:
1.) Rechtsetzungshoheit: Kommunen dürfen Rechtsvorschriften auf Orts-, Kreis- und Bezirksebene erlassen, z.B. Satzungen über die Benutzung kommunaler Einrichtungen oder Verordnungen über das öffentliche Plakatieren
2.) Verwaltungshoheit: Darunter fällt die Organisationshoheit, d.h. eine Gemeinde kann ihre innere Verwaltung selbst organisieren (z.B. Gemeindeverwaltung, Landratsamt, Bezirksverwaltung). Im Zuge der Planungshoheit entscheidet die Gemeinde über die gemeindliche Bauleitplanung. Sie darf also festlegen, wo bspw. Wohnsiedlungen und Gewerbegebiete entstehen oder erweitert werden sollen.
3.) Finanzhoheit: Die Finanzhoheit gibt den Kommunen das Recht, ihre Finanzen selbst zu regeln. Dafür stellen sie jährlich einen Haushaltsplan auf. Die Gemeinden generieren damit Einnahmen, in Form von: Steuern, wie z.B. Einkommensteuer und Gewerbesteuer Gebühren, bspw. für die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen Oder Beiträge wie für die Beseitigung von Abfällen oder Abwässern. Die Landkreise verfügen über keine eigenen Steuereinnahmen, müssen aber solche Aufgaben erfüllen, die die Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedsgemeinden übersteigen. Deshalb zahlt jede Gemeinde jährlich entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den Landkreis eine Kreis Umlage. Die Landkreise wiederum an den Bezirk eine Bezirksumlage.
4.) Personalhoheit: Außerdem hat jede Kommune das Recht, eigenes Personal anzustellen und zu entlassen. Fazit: Durch die "kommunale Selbstverwaltung" entscheiden also Bürgermeister* und Gemeinderat über die Entwicklung vor deiner Haustüre!

*Sämtliche im Text verwendeten Personenansprachen beziehen sich uneingeschränkt auf alle Geschlechter und beinhalten keine Wertung.


Kommunalwahl kurz erklärt

Wir erklären die wichtigsten Begriffe anhand der vergangenen Kommunalwahl 2020: Wann war die Kommunalwahl? Wer darf wählen? Briefwahl? Listenwahl? Kumulieren? Panaschieren? Wann ist mein Wahlzettel ungültig? Was muss ich zur Wahl mitbringen? Alle wichtigen Shortfacts zur Kommunalwahl kompakt zusammengefasst!

Verena Kienast, Lisa Christl; HSS

Verena Kienast, Lisa Christl; HSS

Verena Kienast, Lisa Christl; HSS

Verena Kienast, Lisa Christl; HSs

Verena Kienast, Lisa Christl; HSS

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Verena Kienast, Lisa Christl; HSS

Verena Kienast, Lisa Christl; HSS

Nutzen Sie die Briefwahl!
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Je nach Gemeinde gibt es zwei bis vier Stimmzettel auszufüllen. Gewählt werden:

  • Kreistag
  • Gemeinde- bzw. Stadtrat
  • Landrat (nicht in allen Landkreisen)
  • Bürgermeister (nicht in allen Gemeinden)

Stimmzettel zur Wahl des Gemeinderats und Kreistags:

  • Achten Sie auf die Gesamt-Stimmenanzahl, die Sie vergeben und vergeben Sie nicht mehr Stimmen, als auf dem Stimmzettel angegeben, sonst wird dieser ungültig.
  • Kein/e Bewerber/in darf mehr als 3 Stimmen erhal- ten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach gelistet ist.
  • Machen Sie keine Notizen auf dem Zettel und lassen Sie sich einen neuen Stimmzettel geben, wenn Sie etwas nicht richtig gekennzeichnet haben.

Erlaubt ist:

  • Einer/m KandidatIn mehr als eine, nämlich 2 oder auch 3 Stimmen zu geben (Kumulieren)
  • KandidatInnen von verschiedenen Listen seine Stimme(n) zu geben (Panaschieren)
  • Wenn Sie nach Wahl der KandidatInnen noch Stimmen übrig haben, können Sie ein Listenkreuz machen, um keine Stimme zu verschenken. Die Kandidaten der Liste erhalten dann von oben nach unten jeweils eine „Reststimme“.
  • Sie dürfen einzelne Personen einer Liste streichen, wenn Sie diesen keine „Listenstimme“ geben möchten.

3 Fragen an Engagierte bei der vergangenen Kommunalwahl:

Was macht ein(e)...?
Warum engagierst du dich?
Was ist dein größter Erfolg?


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