Maghreb
Rolle der Anwälte bei der Folterprävention
Teilnehmer der Konferenz „Rolle der Anwälte bei der Folterprävention" in der mauretanischen Hauptstadt Nouakchott
HSS
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bislang nahmen mauretanische Experten lediglich an Konferenzen in Marokko teil. Die Hanns-Seidel-Stiftung unterstreicht damit ihre Rolle als entwicklungspolitischer Akteur im Rahmen der nachhaltigen Demokratieförderung im Maghreb.
Nachdem es in der Folge des Militärputsches im Jahr 2008 zu einer Einstellung der Entwicklungszusammenarbeit seitens der Bundesrepublik Deutschland gekommen war, wurde die bilaterale Zusammenarbeit im Jahr 2010 wieder aufgenommen. Die Hanns-Seidel-Stiftung ist die erste deutsche politische Stiftung, die nach der Wiederaufnahme der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit eine Bildungsveranstaltung mit einem Partner der mauretanischen Zivilgesellschaft vor Ort durchgeführt hat.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die kritische Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Kampf gegen Folter durch staatliche Behörden und Sicherheitsorgane. Die besondere Rolle der Anwälte im zivilgesellschaftlichen Kontext als Vorreiter bei der Mobilmachung gegen staatliche Willkür wurde hervorgehoben.
Kritische Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Kampf gegen Folter durch staatliche Behörden und Sicherheitsorgane
HSS
Ein Strategiepapier wurde erstellt
Neben der Dokumentation und historischen Aufarbeitung von Folterpraktiken wurde ein Strategiepapier erstellt, das Methoden zur Folterprävention enthält. Dringend erforderlich ist eine Reform des Strafgesetzes, damit Folter und Körperverletzung auch für Mitarbeiter und Vertreter der Sicherheitsorgane als Straftatbestand gelten. Nur so können willkürliche Misshandlungen künftig wirkungsvoll geahndet werden. Die Vertreter der Anwaltschaft betonten, dass im Land weiterhin der politische Wille seitens der Regierung fehle, die Einhaltung der Menschenrechte zu beachten. Auch müsse sichergestellt werden, dass ehemalige Opfer von Folterung und staatlicher Willkür einen Rechtsanspruch auf Wiedergutmachung hätten.
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Claudia Fackler
Leiterin