Auswahlverfahren
Ausbildungsförderung
Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt im Institut für Begabtenförderung eine Vorauswahl (vgl. „Wen wir suchen“) nach folgenden Kriterien:
- überdurchschnittliche schulische und berufliche Leistungen
- Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld
- persönliche Eignung.
Geeignet erscheinende Bewerberinnen und Bewerber werden zu einer eintägigen Auswahltagung im Konferenzzentrum der Hanns-Seidel-Stiftung in München eingeladen, bei der sie von einem unabhängigen Auswahlausschuss geprüft werden.
Das Auswahlverfahren besteht aus einer Gruppendiskussion und einem Einzelgespräch:
- Bei der Gruppendiskussion tauschen sich ca. 6 bis 7 Bewerberinnen und Bewerber über ein aktuelles gesellschaftspolitisches Thema aus. Bewertet erden hierbei insbesondere die sachlogische Argumentationsfähigkeit, Kreativität sowie die Kommunikations- und Teamfähigkeit.
- Im ca. 45-minütigen Einzelgespräch werden die persönliche Motivation, die berufliche Interessen, das gesellschaftliche Engagement sowie die Passung zur Hanns-Seidel-Stiftung thematisiert.
Im Falle einer Aufnahme werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten zunächst für die Dauer von zwölf Monaten in die Probeförderung aufgenommen. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Probeförderung erfolgt die reguläre Aufnahme in das Förderprogramm.
Die finanzielle Förderung wird bis zum Abschluss der Ausbildung gewährt. Die ideelle Förderung umfasst insgesamt drei volle Förderjahre. Für diese Zeit können auf Antrag bis zu 2.900 Euro für Weiterbildungsmaßnahmen gewährt werden. Dadurch profitieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten auch über den Ausbildungsabschluss hinaus vom Seminarprogramm, von Studienreisen sowie vom Netzwerk der Stiftung.
Studienförderung
Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt im Institut für Begabtenförderung eine Vorauswahl (vgl. „Wen wir suchen“) nach folgenden Kriterien:
- überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen
- Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld
- persönliche Eignung.
Geeignet erscheinende Bewerberinnen und Bewerber werden zu einer zweitägigen Auswahltagung eingeladen, wo sie von einem unabhängigen Auswahlausschuss geprüft werden.
Das Auswahlverfahren beginnt mit einer schriftlichen Klausur, die einen Test zum politischen Allgemeinwissen sowie eine begründete Stellungnahme zu einem aktuell gesellschaftlich relevanten Thema umfasst.
Im Rahmen einer Gruppendiskussion können die Bewerberinnen und Bewerber zeigen, dass sie in der Lage sind, ein gesellschaftspolitisches Thema verantwortungsvoll zu diskutieren. Dabei werden neben der Fähigkeit, sachlogisch zu argumentieren, auch Gesprächskompetenz durch die Auswahlausschussmitglieder beobachtet.
Das Auswahlverfahren schließt ebenso ein Einzelgespräch von ca. 45 Minuten ein. Zu Beginn steht eine max. siebenminütige Kurzpräsentation zum eigenen gesellschaftlichen Engagement. Anschließend erfolgt ein Austausch über Fachinteressen, persönliche Interessen, Motivation sowie tagesaktuelle Themen.
Im Falle einer Aufnahme werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Regel bis zum Erreichen der Höchstförderungsdauer nach BAföG unterstützt.
Promotionsförderung
Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen wird vom Institut für Begabtenförderung eine Vorauswahl durchgeführt (vgl. „Wen wir suchen“ nach folgenden Kriterien:
- überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen
- Engagement im politischen, kirchlichen oder sozialen Umfeld
- persönliche Eignung.
Geeignet erscheinende Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem einstündigen Auswahlgespräch in die Zentrale in München eingeladen, wo sie von einem unabhängigen dreiköpfigen Auswahlausschuss geprüft werden.
Im Falle einer Aufnahme werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten zunächst für die Dauer eines Jahres in die Förderung aufgenommen. Eine Verlängerung kann beantragt werden – vor der Zusage wird durch eine Leistungskontrolle festgestellt, ob die Weiterförderung gerechtfertigt ist. Die Förderung endet im Regelfall nach zwei Jahren. Unter besonderen Voraussetzungen kann das Stipendium nochmals um 12 Monate verlängert werden. Innerhalb der Förderungsdauer endet das Promotionsstipendium in jedem Fall im laufenden Monat mit der letzten Prüfung bzw. der Verteidigung der Dissertation.
Kontakt