In Deutschland wird traditionell am Sonntag gewählt, in diesem Jahr am 26. Mai. Am Wahlsonntag könnt ihr zwischen 08.00 und 18.00 Uhr in eurer Heimatgemeinde abstimmen. Oder vorher per Briefwahl.
In den Niederlanden ist die Wahl bereits am Donnerstag ,23. Mai, in Tschechien kann man sogar am Freitag, 24. Mai und am Samstag, 25. Mai seine Stimme abgeben.
Bei der Europawahl habt ihr nur eine Stimme. Mit dieser könnt ihr eine Partei oder politische Vereinigung wählen, die auf dem Wahlzettel abgedruckt ist. Die Reihenfolge der Bewerber ist dabei von den jeweiligen Parteien schon festgelegt.
Innerhalb des EP haben sich die Parteien aus den EU-Mitgliedsstaaten zu momentan 8 Fraktionen zusammengeschlossen. Dabei finden sich vor allem die Parteien zusammen, die bereits in Europa zu einer Parteienfamilie gehören oder die inhaltlich und ideologisch große Gemeinsamkeiten haben. Beispielsweise sind CSU und CDU Mitglied der „Europäischen Volkspartei“ (EVP), während die SPD bei der „Progressiven Allianz der Sozialdemokraten“ (S&D) und Bündnis 90/Die Grünen bei „Die Grünen/Europäische Freie Allianz“ (EFA) organisiert sind. Weiterhin gibt es die „Europäischen Konservativen und Reformisten“ (EKR), die „Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa“ (ALDE), die „Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke“ (GUE/NGL), die „Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie“ (EFD) und das „Europa der Nationen und der Freiheit“. Alle weiteren Abgeordneten gehören keiner Fraktion an.
Europaweit gesehen erlangte zuletzt die EVP die Mehrheit, gefolgt von der Fraktion der S&D.
Bei den Wahlen im Mai werden in Deutschland laut Bundeswahlleiter insgesamt 41 politische Vereinigungen zur Europawahl antreten. Eine Besonderheit gibt es: Die CDU ist nicht in Bayern vertreten und die CSU kann nur in Bayern gewählt werden. Eine Sperrklausel für sehr kleine Parteien gibt es für diese Wahlen nicht.
Erstmals haben bei den Europawahlen 2014 die großen Parteien ihre Spitzenkandidaten benannt. So war Jean-Claude Juncker, der aktuelle Präsident der EU-Kommission der Spitzenkandidat der EVP. Auch bei diesen Wahlen im Mai gibt es wieder Spitzenkandidaten.
Es bleibt spannend im Ringen um den Brexit. Nachdem die Briten am 29. März den Vertrag zum Austritt der aus der EU ein drittes Mal abgelehnt hatten, möchten sie länger Zeit haben, um eine Lösung zu finden. Aktuell ist es der 31. Oktober, aber „flexibel“, das heißt, dass im Juni überprüft werden soll, ob schon ein Austritt zum 30. Juni erfolgen kann. Wird es dann doch einen ungeordneten Brexit geben oder wie werden sich die Briten entscheiden?
Im Moment hat das EP 751 Sitze. Wenn Großbritannien die EU verlässt, dann sinkt die Zahl auf 705. Wenn also das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlässt, dann werden von seinen 73 Sitzen 46 gestrichen und die restlichen 27 auf andere Länder verteilt. So bekommen zum Beispiel Frankreich und Spanien jeweils fünf zusätzliche Sitze. Die meisten Abgeordneten hat immer noch Deutschland, nämlich 96, weil es das bevölkerungsreichste Land der EU ist. Mit den wenigsten Sitzen, jeweils sechs, sind Malta, Zypern und Luxemburg vertreten.
Eine gute Möglichkeit sich einen ersten Überblick über Parteien und ihre Programme zu verschaffen bietet der „Wahl-O-Mat“. Das ist eine Informationsplattform, die von der Bundeszentrale für politische Bildung angeboten wird. Den „Wahl-O-mat“ kennt ihr vielleicht schon von der letzten Landtagswahl im Jahr 2018.
Sehr viele wichtige Entscheidungen werden auf europäischer Ebene getroffen. Zum Beispiel immer dann, wenn es um länderübergreifende Themen geht wie Handelsverträge, Umweltschutz oder Migration. Diese Entscheidungen haben Einfluss auf unseren Alltag. So hat die EU in der Vergangenheit die Rechte von Reisenden gestärkt und niedrigere Handykosten im europäischen Ausland durchgesetzt. Oder denke an die Währungsunion und die Austausch-Programme der EU (Erasmus+) für Schüler, Studenten und Auszubildende.
Es zählt jede Stimme, auch deine! Nutze dieses Privileg aktiv als ersten Schritt, um an deiner eigenen Zukunft mitzuwirken.
Dafür gibt es die Briefwahl. Diese kann jeder ohne Angabe eines besonderen Grundes ausüben. Ihr müsst hierfür nur in eurer Heimatgemeinde mit eurer Wahlbenachrichtigung die Briefwahl beantragen. Bei manchen Kommunen geht das mittlerweile auch online. Bis spätestens Freitag vor dem Wahltag um18.00 Uhr ist das möglich. Die Unterlagen für die Briefwahl enthalten einen Stimmzettel mit Umschlag (blau) und einen Wahlbriefumschlag (rot). Das ist auf dem beiliegenden Merkblatt nochmal genau erklärt.
Ihr habt euch entschieden am Sonntag wählen zu gehen? Dann nehmt ihr den Wahlschein mit und euren Personalausweis oder Reisepass. Zwischen 08.00 und 18.00 Uhr könnt ihr im angegebenen Wahllokal abstimmen. Dort zeigt ihr euren Wahlschein vor. Dann erhaltet ihr einen Stimmzettel und geht zum Wählen in die Wahlkabine. Nach eurer Wahl faltet ihr den Stimmzettel, damit niemand eure Wahl sieht und werft ihn in die Wahlurne. Nun habt ihr gewählt.
Autorin: Katharina Kommer