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In Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern muss der Gemeinderat aus seiner Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss bilden. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, Gesetzmäßig¬keit und Zweckmäßigkeit gemeindlichen Handelns unter Mitwirkung der Verwaltung zu prüfen un
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