Zum Jubiläum fand am 30. Juni 2017 eine internationale Fachkonferenz statt zum Thema „Verfassungsgerichtsbarkeit: aktuelle Probleme und Tendenzen“ , die von der Hanns-Seidel-Stiftung mitorganisiert wurde.
An dieser Tagung nahmen Dr. Peter Witterauf, Hauptgeschäftsführer der Hanns-Seidel-Stiftung teil und Dr. Susanne Luther, Leiterin des Instituts für internationale Zusammenarbeit, sowie Bundesverfassungsrichterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf, um ein Resümee der bisherigen Kooperation zu ziehen und das künftige gemeinsame Engagement mit den Partnern vor Ort zu besprechen.Eröffnet wurde der Konferenz von D. Odbayar, dem Präsidenten des Verfassungsgerichts.
Dr. Witterauf würdigte die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Mongolei, insbesondere dem Verfassungsgericht, und der Hanns-Seidel-Stiftung:
„Wir werden auch zukünftig mit der Mongolei zusammenarbeiten“. Sowohl in seinem Grußwort als auch in verschiedenen Partnergesprächen betonte er wiederholt: „Wir werden die Mongolei bei der Entwicklung ihres eigenen Rechtes unterstützen."
Die Stellung des Verfassungsgerichts in einem Rechtsstaat erläuterte Bundesverfassungsrichterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf anschaulich.
Im Rahmen ihres Aufenthaltes überzeugten sich Dr. Witterauf und Dr. Luther im Gespräch mit Partnern und bei der Teilnahme an Rechts- und Verwaltungsfortbildungen von der umfangreichen Projektarbeit vor Ort.
Bei Treffen im Justiz- und Innenministerium, im Obersten Gerichtsrat, mit dem Präsidenten des Verfassungsgerichts zeigte sich, wie erfolgreich bisher die Projektarbeit für die mongolische Rechtsentwicklung gewesen ist.
Deutlich wurde auch, dass die Fortsetzung der Zusammenarbeit gewünscht wird.
Im Nationalen Rechtsinstitut überreichte Dr. Witterauf den jetzt veröffentlichten ersten Kommentar zum Allgemeinen mongolischen Verwaltungsgesetz, an dem im Auftrag der HSS der langjährige Rechtsexperte Dr. Dr. h.c. Jürgen Harbich, Vorstand der Bayerischen Verwaltungsschule a.D., mitgewirkt hat.
Beim Besuch im Zentral-Aimag (Aimag ist vergleichbar mit Verwaltungseinheiten auf Landesebene bzw. Bundesländern) führten Dr. Witterauf und Dr. Luther Informationsgespräche mit der Leitung des Aimag und nahmen an zwei Fortbildungen zum allgemeinen Verwaltungsrecht teil. Seit vielen Jahren organisiert die HSS solche Rechts- und Verwaltungsschulungen landesweit, um Richter, Beamte und Rechtsanwälte in neuen oder veränderten Rechtsgebieten fortzubilden. Mit dem Einsatz von mongolischen und deutschen Rechts- und Verwaltungsexperten wird so ein Beitrag zur Stabilisierung des mongolischen Rechts- und Verwaltungssystems geleistet und dadurch auch die junge Demokratie gestärkt.
Welche Bedeutung der Beitrag der HSS im mongolischen Rechtsbereich hat, kam bei den verschiedenen Begegnungen wiederholt zum Ausdruck. Der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für Staatsaufbau des Großen Staatskhurals (Parlament der Mongolei), Nyamaa Enkhbold, gleichzeitig Mitglied des Parlaments, bat die HSS, ihre anerkannte und sehr erfolgreiche Arbeit in der Mongolei fortzusetzen und zu erweitern. Das Parlament der Mongolei habe aus dem schwierigen Aufbau der jungen Demokratie in der Vergangenheit gelernt . Nun müssten diese Erfahrungen weitergegeben und das Rechtsbewusstsein entwickelt werden. Auch sei er überzeugt, dass das Verfassungsgericht ein elementarer Teil des Rechtsstaates und zentral für die weitere rechtliche und demokratische Entwicklung der Mongolei sei.
Im Rahmen des Jubiläums wurde Dr. Dr. h.c. Jürgen Harbich für seine langjährigen Verdienste um die Rechts- und Verwaltungsentwicklung in der Mongolei mit der Freundschaftsmedaille, eine der höchsten Auszeichnungen der Mongolei für Ausländer, geehrt. Die Hanns-Seidel-Stiftung gratuliert Herrn Dr. Dr. h.c. Harbich herzlich für diese hohe Auszeichnung und dankt ihm für die langjährige Arbeit für die Hanns-Seidel-Stiftung in der Mongolei.