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Die Asylpolitik der Zukunft
Migration gestalten: realistisch, vorausschauend, wirksam

Autorin/Autor: Dr. Susanne Schmid

Fachleute eruieren seit Langem die Reformoptionen für eine praktikable und effektive Asylpolitik. Einigkeit besteht darin, dass ein Neustart starken Gestaltungswillen, rasche Umsetzung und langen Atem erfordert, denn die Erfolge stellen sich erst mittel- bis langfristig ein. Umso wichtiger ist es, jetzt die richtigen Weichen zu stellen und die Voraussetzungen für eine zukunftsfeste Migrationspolitik zu schaffen.

Ein Polizist steht an der deutschen Grenze vor dem Schild Bundesrepublik Deutschland

Grenzkontrollen - wie auf diesem Bild - sind nur ein kurzfristiger Baustein: Welche nationalen, europäischen und internationalen Reformen notwendig sind, um die Asyl- und Migrationspolitik langfristig steuerbar, vorausschauend und krisenfest zu gestalten, zeigt unsere Aktuelle Analyse "Die Asylpolitik der Zukunft".

Copyright: studio v-zwoelf/AdobeStock

Um sich dem vielschichtigen Themenkomplex von Migrations- und Asylpolitik stellen zu können, ist ein multiperspektivischer, interdisziplinärer und offener Diskurs unabdingbar. Gefragt sind hierbei ehrliche Analysen und eine Politik mit Augenmaß. Die Akademie für Politik und Zeitgeschehen der Hanns-Seidel-Stiftung hat daher gemeinsam mit Fachleuten aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung in mehreren Experten runden Reformvorschläge für eine praktikable, krisenfeste und nachhaltige Asyl- und Migrationspolitik eruiert. Inhaltlichen Schwerpunkte waren (I) Kurz-, mittel- und langfristige Handlungsoptionen für eine zukunftsfeste Asylpolitik, (II) Irreguläre Migration steuern und begrenzen, (III) Das Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsgesetz reformieren sowie (IV) Leistungs- und Integrationsgrenzen am Beispiel Bayerns benennen.
Die seitens der Fachleute diskutierten Maßnahmen werden hier themenspezifisch vorgestellt.

I. Kurz-, mittel- und langfristige Handlungsoptionen für eine zukunftsfeste Asylpolitik

Im Rahmen der Auftaktsitzung des Runden Tisches Asyl- und Migrationspolitik1 wurde die Asylpolitik der Zukunft skizziert und die dafür nötigen Handlungsschritte diskutiert. Ziel war die Benennung von Maßnahmenbündeln und deren Einbettung in ein praktikables Gesamtkonzept. Zentrale Fragen beim Thema „Asylpolitik der Zukunft“ waren: Welcher einzelnen Schritte bedarf es zur wirksameren Steuerung und Begrenzung irregulärer Migration nach Deutschland und Europa? Wie kann man das Asyl- und Migrationsmanagement in der EU und in Deutschland verbessern? Welche kurz-, mittel- und langfristige Handlungsoptionen bestehen? Welche Maßnahmen greifen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene? Welche Zukunftsszenarien sind mitzudenken?

 

Die Erkenntnisse der Expertenrunde lassen sich in folgenden Kernaussagen zusammenfassen:

Mittel- und langfristige Instrumente forcieren 

An kurzfristigen Maßnahmen wurde bereits viel umgesetzt mit verstärkten Grenzkontrollen, dem Aussetzen humanitärer Aufnahmeprogramme, der Einschränkung von Sozialleistungen sowie der Ausweitung sicherer Herkunftsländer. Mittel- und langfristig wurde jedoch erst wenig bewirkt, weshalb es diesbezügliche Maßnahmen zu forcieren gilt (Tabelle 1). Mittelfristig sollte die Etablierung und Evaluierung von Migrationsabkommen priorisiert, die Hürden für Arbeitsmigration abgebaut und die GEAS-Reform umgesetzt werden. Ferner bedarf es Investitionen in das deutsche Migrationsmanagement, was heißt, die Migrations- und Asylgesetzgebung zu entschlacken, Gerichtsverfahren zu beschleunigen, Ausländerbehörden
zu entlasten (zum Beispiel durch Zentralisierung der Dublin Rücküberstellung) sowie Digitalisierung voranzubringen. Langfristig sollte es darum gehen, Fluchtursachen zu bekämpfen, in Transit- und Nachbarländer zu investieren sowie Systemänderungen im Asylrecht zu erwirken (zum Beispiel territoriales Asyl ersetzen).2

Hierfür notwendig sind mehr Konstanz in der Migrationsdiplomatie und politisches Kompromissgeschick in den Bereichen Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen, Asylauslagerung, Migrationsabkommen, Rückkehr und Abschiebungen, humanitäre Aufnahmeprogramme und Zusammenarbeit mit internationalen Partnern.

Migrationsabkommen mit sicheren Drittstaaten können dazu beitragen, irreguläre Migration und das Sterben im Mittelmeer zu reduzieren. Deutschland als Hauptzielland irregulärer Migration hat großes Interesse an sogenannten Drittstaatenlösungen. Der Mechanismus wäre – vergleichbar mit dem EU-Türkei-Abkommen von 2016 – dass jeder Migrant, der nach einem Stichtag Italien oder Griechenland erreicht, ein faires Verfahren primär in einem sicheren Drittstaat durchläuft. Dadurch dürfte die Zahl der Ankommenden in kurzer Zeit stark zurückgehen.

Tabelle 1: Kurz-, mittel- und langfristige Migrationspolitiken

Migrationspolitischen Paradigmenwechsel einleiten

Um Migration zu steuern, bedarf es einer großen Bandbreite nationaler, europäischer und internationaler Maßnahmen, die situationsabhängig kombiniert erst den Steuerungserfolg erbringen. Kurzfristig kann man die Steuerungsleistung innerhalb des bestehen- den Systems verbessern, langfristig bedarf es jedoch eines Systemwechsels. Denn auch die GEAS-Reform löst die bestehenden Strukturprobleme nicht.

Anzudenkende Maßnahmen wären: Vollzugsdefizite beheben, Entschlackung der komplizierten Einzelprüfungen, Abschaffung mehrfacher Asylanträge innerhalb Europas, Aufenthalt in Transitzentren während des gesamten Verfahrens, Rückkehrzentren und Asylverfahren in Drittstaaten, ganzheitliche internationale Zusammenarbeit mit Transit- und Herkunftsländern, verbesserte Lebensbedingungen und Schutzregime entlang der Migrationsrouten sowie strategisch eingesetzte legale Zugangswege für Arbeitskräfte, Familienangehörige und Geflüchtete.3

International bräuchte es vorrangig die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern. Auf europäischer Ebene gilt es, die jüngste Asylreform konsequent fortzuentwickeln. National sollte man ressortübergreifend denken, um gleichzeitig irreguläre Migration zu reduzieren und reguläre Migration zu ermöglichen (Tabelle 2).

 

Zukunftsszenarien mitdenken

Die zwei größten Fluchtkrisen der letzten zehn Jahre waren der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und der Bürgerkrieg in Syrien. Das dortige Fluchtgeschehen hat zwar an Dynamik verloren, dennoch gilt es auf mögliche Szenarien vorbereitet zu sein.

 

  •  Ukraine-Szenario: Bisher haben über 4,3 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine in der EU Schutz gefunden, davon 1,3 Millionen in Deutschland. – Was, wenn aufgrund zunehmender Gewalt gegen Zivilisten erneut Millionen Menschen aus der Ukraine in die EU fliehen müssten? Wäre die EU vorbereitet? Wie könnten die ukrainischen Geflüchteten künftig solidarischer in der EU verteilt werden?
  • Syrien-Szenario: Die EU hat rund 1,3 Millionen Syrern Schutz gewährt. Syrische Staatsbürger stellten seit 2015 die meisten Asylanträge in Deutschland und Österreich: über eine Million innerhalb von zehn Jahren. Drei von vier Syrern in der EU erhielten Schutz in diesen beiden Ländern, obwohl sie vorher bereits unter anderem in Griechenland in Sicherheit waren. – Wie können wir Sekundärmigration besser unterbinden? In Deutschland war die Zahl der positiv beschiedenen Asylanträge für Syrer zuletzt stark rückläufig, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge deren Bearbeitung aufgrund der aktuellen Lage in Syrien aussetzte. Zwischen Januar und Mai 2024 erhielten 37.000 Syrer in Deutschland Asyl, im selben Zeitraum 2025 waren es nur 14 positive Bescheide. – Wie entwickelt sich die Lage in Syrien? Wo werden die rund zwei Millionen Syrer, die heute temporären Schutz in der Türkei haben, in fünf Jahren sein? Noch in der Türkei, in einem stabilen Syrien oder erneut auf dem Weg nach Deutschland? Wäre Deutschland vorbereitet? Wie laufen die Gespräche mit dem Haupttransitland Türkei und dem Herkunftsland Syrien?

     

Sollte sich die Lage in Syrien, der Türkei und der Ukraine negativ entwickeln, dürften in den nächsten fünf Jahren genauso viele Geflüchtete nach Deutschland kommen wie in den vorherigen. Um dem vorzubeugen, sollte man auf den Maßnahmen aufbauen, die bereits einmal funktioniert haben (zum Beispiel EU-Türkei- Abkommen). Die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern gilt es zu verstärken und Geflüchtete innerhalb der EU solidarischer zu verteilen.4
 

Fazit

Die nächsten Jahre werden kompromissintensiv. Es braucht eine umfassende Neuausrichtung hin zu einer realistischen, werteorientierten und steuerbaren Migrationspolitik, getragen von den Prinzipien „Offenheit und Grenzen“ sowie „Humanität und Ordnung“. Die Grundidee des Flüchtlingsschutzes gilt es unter den Bedingungen der Globalisierung neu zu vermessen.

II. Irreguläre Migration steuern und begrenzen

Schlüsselfragen im Schwerpunkt „Irreguläre Migration steuern und begrenzen“ (Runder Tisch 1)5 waren: Wie lässt sich irreguläre Migration nach Deutschland und Europa wirksamer steuern und begrenzen? Wie steht es um die Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts? Was kann Deutschland von anderen Ländern wie Dänemark oder Schweden lernen?
Welchen Beitrag leistet Bayern zu Begrenzung irregulärer Migration? 

Die Expertenrunde kam zu folgendem Ergebnis: 

Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung irregulärer Migration. Um wieder Vertrauen in den Rechtsstaat zu schaffen, hat das Thema Rückführungen – auch nach Syrien und Afghanistan – für die Bundesregierung hohe Priorität. Weitere angedachte und bereits umgesetzte nationale und europäische Maßnahmen zur Steuerung und Begrenzung irregulärer Migration werden in Tabelle 3 aufgeführt. Die benannten Maßnahmen beinhalten Gesetzesänderungen am bestehenden Migrations- und Asylsystem. Experten, wie der ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans Jürgen Papier, fordern jedoch eine grundlegende Reform des gesamten Asyl- und Migrationsrechts sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Begründet wird dies damit, dass die GEAS-Reform nicht weit genug gehe. Ein neues, effizientes Asylrecht müsse bei der Kontrolle der Einreise ansetzen und den Grundsatz aufgeben, dass ein Asylantrag nur in der EU beziehungsweise einem Mitgliedstaat gestellt werden kann. Das neue Recht sollte die Durchführung der Asylverfahren in einem Drittstaat vorsehen. Auch sollte man den subsidiären Schutz zukünftig nicht mehr als subjektives, individuell einklagbares Recht ausgestalten, sondern nach humanitärem Ermessen, also auf freiwilliger Basis, Schutz gewähren. Zurückweisungen an den deutschen Grenzen wären laut Papier gerechtfertigt: „Solange der faktisch unbegrenzte und voraussetzungslose Zustrom von Migranten über die deutschen Binnengrenzen möglich ist, solange eine funktionsfähige und durchsetzbare gesamteuropäische Asylrechtsregelung, die den gegenwärtigen, dysfunktionalen Zustand beendet, nicht erfolgt, wird Deutschland unter Rückgriff auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), das Recht für sich in Anspruch nehmen dürfen, Personen an der Binnengrenze gemäß Paragraf 18 des Asylgesetzes (AsylG) zurückzuweisen, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen wollen."

 

Zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts

Die GEAS-Reform musste bis 12. Juni 2026 in Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten vollständig in nationales Recht umgesetzt werden. Die Kernelemente des EU-Migrations- und Asylpakts sind jedoch rechtlich einfacher umzusetzen, als praktisch. Die praktischen Hürden umfassen Infrastruktur, Personal und Finanzen. Zur Durchführung von Asylverfahren an der EU-Außengrenze muss erst die Infrastruktur geschaffen werden. Ferner ist die Funktionsausweitung des Fingerabdruck-Identifizierungssystems EURODAC zeit- und ressourcenintensiv. Eine krisenfeste europäische Asyl- und Migrationspolitik bedingt: funktionierende Außengrenzen, schnelle und rechtsstaatliche Verfahren, eine wirksame Rückkehrpolitik, eine glaubwürdige externe Dimension sowie eine engere Verzahnung von Migrations- und Sicherheitspolitik. Ihre volle Wirkung kann die GEAS-Reform erst entfalten, wenn sie konsequent umgesetzt, operativ unterlegt und politisch weiterentwickelt wird.6

 

Asylpolitische Impulse aus Dänemark und Schweden

Dänemark und Schweden zeichnen sich durch Steuerungserfolge bei der irregulären Migration aus. Erzielt haben sie den Richtungswechsel mit Hilfe nationale wie internationaler Faktoren (Tabelle 4), darunter:  

  • Klare, restriktive öffentliche Botschaften und breiter parteiübergreifender Konsens
  • Anpassung des institutionellen Gefüges und der Verfahren (zum Beispiel Rückkehragenturen)
  • Grundsätzlich befristeter Schutzstatus und regelmäßige Überprüfung dessen
  • Rückkehranreize als integraler Bestandteil der Verfahren
  • Beschränkter Familiennachzug
  • Spezifische Haushaltsmittel und Kapazitäten zur Kooperation mit Drittstaaten
  • Entwicklungsagenturen als Teil des Ansatzes
  • Forcieren von „innovativen Lösungen" (z.B. Return Hubs, Transit Hubs).  

Bayerns Beitrag zur Begrenzung irregulärer Migration

Beim Thema Migrationssteuerung sind Deutschland und Bayern bereits vorangeschritten und haben eine Trendwende vollzogen. Die Bayerische Grenzpolizei wurde seit der Gründung 2018 auf mittlerweile knapp 1.000 Beamte aufgestockt und soll bis 2028 auf 1.500 Stellen ausgebaut werden. Von 1. Januar bis 14. September 2025 wurden an der Landesgrenze knapp 1.000 unerlaubte Einreisen oder Widereinreisen durch die Bayerische Grenzpolizei festgestellt. Die führenden Nationalitäten waren Syrer, Afghanen, Türken, Somalier und Ukrainer.

Die im Rahmen der GEAS-Reform vorgesehenen Asylverfahren an der EU-Außengrenze und die sogenannten Rückkehr-Grenzverfahren sind weitere wichtige Bausteine zur Steuerung und Begrenzung irregulärer Migration. Für die Bayerische Grenzpolizei dürfte das in der GEAS-Reform festgeschriebene Screening-Verfahren eine Zusatzaufgabe bedeuten.

Ausblick

Aktuell sind unterschiedliche Entwicklungen zu beobachten: An der Binnengrenze gehen die Feststellungen irregulärer Migranten zurück, gleichzeitig wächst jedoch der Migrationsdruck auf die EU-Außengrenze. Dies zeigt sich an zumeist steigenden Aufgriffszahlen an den zentralen Migrationsrouten, vorrangig an der west-mediterranen (See)Route sowie am Seeweg nach Kreta. Rückläufige Zahlen sind als Reaktionen auf die operativen Grenzmaßahme an der ost-mediterranen Route und der Westbalkanroute festzustellen. Aufgrund geopolitischer Konfliktlagen, bestehender Wohlstandsunterschiede und klimatischer Veränderungen wird es in Zukunft nicht weniger, sondern mehr Gründe für irreguläre Migration geben. Darauf gilt es vorbereitet zu sein.

Anmerkungen:

1 Die Vortragenden am 11.07.2025 waren: Markus Ferber, MdEP, Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung; Petra Guttenberger, MdL, Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtages; Gerald Knaus, Sozialwissenschaftler und Migrationsforscher, Gründer und Vorsitzender der Europäischen Stabilitätsinitiative (ESI); Victoria Rietig, Leiterin des Zentrums für Migration an der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) sowie Prof. Dr. Daniel Thym, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Konstanz und Leiter des dortigen Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht (FZAA). Siehe auch Tagungsbericht unter: www.hss.de/news/die-asylpolitik-der-zukunft-news13133/, Stand: 24.02.2026.

2 Siehe Rietig, Victoria / Meiners, Sophie: Migrationsdiplomatie nach der Bundestagswahl. Fünf Empfehlungen für die neue Regierung. DGAP Memo 2025. Online: dgap.org/de/forschung/publikationen/migrationsdiplomatie-nach-der-bundestagswahl; Rietig, Victoria /Schäfer, Isabelle: Deutschlands Migrationspolitik nach der Wahl: Kompromisse für die Koalitionsverhandlungen. DGAP Analyse 2025. Online: dgap.org/system/files/article_pdfs/DGAP-Analyse_Nr-2_Feb-2025_28S.pdf, Stand: 24.02.2026.
 

3 Siehe Thym, Daniel: Migration steuern. Eine Anleitung für das Hier und Jetzt, München 2025.
 

4 Siehe Knaus, Gerald: Welche Grenzen brauchen wir? Zwischen Empathie und Angst – Flucht, Migration und die Zukunft von Asyl. Piper Verlag 2023; Knaus, Gerald: Wir und die Flüchtlinge. Brandstätter Verlag 2022.
 

5 Die Referierende am 26.09.2025 waren Markus Ferber, MdEP, Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung; Prof. Dr. Angelika Niebler, MdEP, Vorsitzende der CSU-Europagruppe und Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion; Lena Düpont, MdEP, Innenpolitische Sprecherin der EVP-Fraktion; Siegfried Walch, MdB, Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages; Petra Guttenberger, MdL, Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtages; Prof. Dr. Dres. h.c. Hans- Jürgen Papier, ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts; Markus Trebes, Inspekteur der Bayerischen Polizei sowie Ralph Genetzke, Leiter des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Brüssel. Siehe auch Tagungsbericht.


6 Siehe Düpont, Lena: Vernünftige Rückführungspolitik ist Basis für Asyl- und Migrationspolitik, in: CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, 11.03.2025, Online: https://www.cducsu.eu/artikel/duepont-vernuenftige rueckfuehrungspolitik ist-basis-fuer-asylundmigrationspolitik, Stand: 24.02.2026.

Zur Autorin: 

Dr. Susanne Schmid ist seit 2012 Referatsleiterin für „Gesellschaftliche Entwicklung, Migration, Integration“ der Akademie für Politik und Zeitgeschehen der Hanns-Seidel-Stiftung. Ferner leitet sie seit 2009 den Arbeitskreis „Migration, Integration und Weltbevölkerung“ der Deutschen Gesellschaft für Demographie (DGD). Als wissenschaftliche Mitarbeiterin war sie von 2008 bis 2011 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und von 2000 bis 2007 beim Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) tätig. Sie promovierte an der Johann Wolfgang Goethe- Universität Frankfurt am Main und studierte Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Otto Friedrich- Universität Bamberg.

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Leiterin: Dr. Susanne Schmid
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