Die Asylpolitik der Zukunft/2
Die Migrationswende
Die Zahl der Asylbewerber ist rückläufig.: Verstärkte Grenzkontrollen, gezielte Rückführungen und die Reform des Gemeinsamen Europäischen Aslyrechts GEAS zeigen Wirkung.
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1. Kontrolle, Kurs und klare Kante
Die Migrationswende ist ein zentrales Anliegen dieser Bundesregierung. Sie wurde mit Amtsantritt im Mai 2025 unmittelbar eingeleitet. Unter dem Motto „Kontrolle, Kurs und klare Kante“ wird seitdem irreguläre Migration wirksam begrenzt und das Migrationsgeschehen wieder stärker staatlich gesteuert.
Die Migrationswende hat die hohen Zugangszahlen der letzten Jahre bereits deutlich reduziert. Ziel ist, die rückläufige Entwicklung der Asylantragstellungen weiter zu fördern und konsequent dafür zu sorgen, dass Personen, die sich ohne Recht in Deutschland aufhalten, in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Dadurch soll die Überlastung der Kommunen beendet und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden, dass der Staat in der Lage ist, Migration wirksam zu steuern. Dieses Vertrauen ist wichtig, auch um die zunehmende Polarisierung in Deutschland zu stoppen.
Die Bilanz der ergriffenen Maßnahmen ist überaus erfolgreich: 2025 rund 51 Prozent weniger Asylerstanträge als 2024 und minus 66 Prozent im Vergleich zu 2023. Auch 2026 gehen die Asylerstanträge weiter zurück.¹
2. Grenzkontrollen
Ein zentrales Element der Migrationswende sind intensivierte Grenzkontrollen an den deutschen Grenzen.
Die Binnengrenzkontrollen wurden zuletzt durch die Bundesregierung bis Mitte September 2026 verlängert. Durch die Maßnahmen konnten seit Mai 2025 über 32.000 illegale Einreisen unmittelbar verhindert, Schleuserkriminalität eingedämmt und das Asylsystem spürbar entlastet werden.
3. Reduzierung der Pull-Faktoren
Ergänzend zu den Grenzkontrollen wurden die Pull-Faktoren, die Menschen dazu bewegt haben, sich auf die gefährlichen Fluchtrouten nach Deutschland zu begeben, stark reduziert. Mit diesen Maßnahmen wird das klare Signal in die Welt gesendet: Die Migrationspolitik in Deutschland hat sich grundlegend geändert. Unser Land hat aufgehört, ein starker Migrationsmagnet für illegale Zuwanderung zu sein.
Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
So wurde der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten² ausgesetzt. Dazu verabschiedeten die regierungstragenden Fraktionen wenige Monate nach der Konstituierung des 21. Deutschen Bundestages ein Gesetz, das ein wesentlicher Baustein zur Entlastung und Neuordnung des Asylsystems ist.
Aufgrund dieses Gesetzes wird der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten aktuell nicht mehr gewährt.
Zusätzlich wurde das Ziel der Begrenzung des Zuzugs wieder in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen.
Mit der Aussetzung des Familiennachzugs wird dem Geschäftsmodell krimineller Schleuserbanden entgegengewirkt, wonach ein subsidiär Schutzberechtigter in Deutschland angekommen sein muss, damit die gesamte Familie auch ohne Asylanerkennung nachziehen kann. Dieser erhebliche Pull-Effekt wurde beseitigt und dadurch die Aufgabenlast von Ländern und Kommunen bei der Unterbringung und Integration reduziert.
Die Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung wurde in nunmehr ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bestätigt. Den verfassungs-, völker- und europarechtlichen Vorgaben wird dadurch entsprochen, dass in Härtefällen Familienzusammenführungen möglich bleiben.³ In Einzelfällen kann daher das Ergebnis der individuellen Prüfung bedeuten, dass ein Recht auf Familiennachzug besteht. Ein generelles Recht auf Familienzusammenführung gibt es indes nicht mehr.
Abschaffung der Turbo-Einbürgerung
Darüber hinaus wurde die von der Ampel-Koalition eingeführte Turbo-Einbürgerung, die den Erhalt des deutschen Passes nach nur drei Jahren Aufenthalt in Deutschland ermöglichte, abgeschafft.⁴
Mit der Abschaffung der Turbo-Einbürgerung ist künftig grundsätzlich eine Aufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren Voraussetzung für die Erlangung der Staatsangehörigkeit. Dadurch wird die ganz klare Botschaft gesendet: Die Einbürgerung steht erst am Ende einer erfolgreichen Integration. Insbesondere ist der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit kein Automatismus. Die Gesetzesreform folgt der festen Überzeugung, dass bei konsequenter Anwendung des vorhandenen Rechtsrahmens nur eingebürgert werden kann, wer sich tatsächlich zu unseren Werten bekennt und mit den hiesigen Lebensverhältnissen vertraut ist.
Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen für Rückführungen
Ein weiteres wesentliches Ziel ist die Steigerung der Zahl der Rückführungen ausreisepflichtiger Personen. Dazu wurden erste gesetzliche Maßnahmen verabschiedet. So wurde der Pflichtbeistand in Abschiebungshaftsachen wieder abgeschafft. Darüber hinaus soll die Bundespolizei die Kompetenz erhalten, für vollziehbar ausreisepflichtige, nicht geduldete Ausländer, die sie in ihrem Zuständigkeitsbereich feststellt, Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam zu beantragen, um ihre Abschiebung sicherzustellen. Weitere, umfangreichere gesetzgeberische Maßnahmen werden folgen.
Rückführungen nach Afghanistan
Die im Sommer 2021 ausgesetzten Rückführungsverfahren nach Afghanistan wurden wie im Koalitionsvertrag vereinbart wieder aufgenommen.
Dabei hat die Bundesregierung die zuständigen Länder in dieser Legislaturperiode bereits bei der Rückführung von ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen nach Afghanistan unterstützt, die in Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
4. Humanität und Ordnung
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen dienen dem Ziel, dass bei der Steuerung der Migration nach dem Grundsatz „Humanität und Ordnung“ wieder mehr Acht auf die Ordnung gelegt wird. Deutschland steht zu seinen humanitären Verpflichtungen. Durch die Migrationswende kommen aber nunmehr Humanität und Ordnung wieder in einen angemessenen Ausgleich. Dies führt im Ergebnis dazu, dass
- die Zahl irregulärer Migration deutlich zurückgeht,
- die Belastung des Staats und vor allem der Kommunen organisatorisch und finanziell sinkt und
- die Akzeptanz für berechtigte Asylbegehren in der Bevölkerung nicht verloren geht.
5. Die europäische Säule
Von Anfang an stand die Migrationswende auf zwei Säulen: Auf der nationalen Säule und gleichzeitig auf der europäischen Säule. Die Migrationswende wird nur in Abstimmung mit unseren europäischen Partnern gelingen: Sie ist sowohl für Deutschland als auch für Europa wichtig. Denn ganz Europa profitiert vom Rückgang der illegalen Migration nach Deutschland. Deswegen hat Deutschland bei der Bekämpfung illegaler Migration eine Führungsrolle in Europa übernommen.
Die dauerhafte Begrenzung der illegalen Migration kann nur erreicht werden, wenn auch die europäische Säule gestärkt wird.
Deutschland als Motor einer europäischen Migrationswende
Die Migrationswende zielt daher auf Kooperation, auf Konsequenz und Klarheit: Kooperation mit unseren europäischen Partnern, Konsequenz bei der Reduzierung von Pull-Faktoren und Klarheit mit dem Signal in die Welt: Die Migrationspolitik in Deutschland hat sich grundlegend verändert.
Der Abstimmung weiterer begrenzender Maßnahmen diente im Juli 2025 ein Treffen der zuständigen Minister wesentlicher Partnerländer auf der Zugspitze. Dort wurde eine erneute Fortentwicklung des europäischen Asylsystems im Sinne einer härteren und besser abgestimmten Linie gegen irreguläre Migration gemeinsam beschlossen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Beschleunigung von Asylverfahren, die konsequentere Durchführung von Rückführungen sowie eine engere Zusammenarbeit bei Grenzschutz und Schleuserbekämpfung.
Beim Munich Migration Meeting im Oktober 2025 wurde dieser Kurs weiter konkretisiert. Die Innenminister diskutierten neue innovative Lösungen wie Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der EU, engere Kooperationen mit Herkunfts- und Transitländern sowie technische Maßnahmen zur besseren Kontrolle der Außengrenzen. Der Gipfel unterstrich, dass Deutschland bereit ist, eine führende Rolle bei der Ausgestaltung der europäischen Migrationspolitik zu übernehmen.
Beim Treffen des EU-Ministerrats am 8. Dezember 2025 einigten sich die Mitgliedstaaten schließlich auf die Einführung eines Solidaritätspools ab 2026, der besonders belastete Länder unterstützen wird. Zudem konnten Fortschritte bei der gemeinsamen Rückführungspolitik und bei der Festlegung sicherer Herkunftsländer erzielt werden. Diese Beschlüsse sind ein elementarer Schritt zur pragmatischen Umsetzung des neuen europäischen Asylsystems.
Ziel ist, die Sekundärmigration zu reduzieren und das europäische Asylsystem insgesamt effizienter auszugestalten. Dabei erfährt Deutschland seitens der EU-Kommission und von vielen Nachbarstaaten Lob und Anerkennung für die eingeleiteten Begrenzungsmaßnahmen.
Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
Kernstück der europäischen Säule ist das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), das ab dem 12. Juni 2026 europaweit Anwendung findet. Das GEAS bildet die Grundlage, um die Migrationswende in Europa zu verwirklichen. Es schafft ein neues Gleichgewicht aus Ordnung, Humanität und Solidarität: Schutz der europäischen Außengrenzen, Lastenausgleich zwischen den Mitgliedstaaten und Senkung der Sekundärmigration.
Die GEAS-Reform enthält elf Rechtsakte, die in allen EU-Mitgliedstaaten angewendet werden müssen. Sie soll eine Blaupause für weitere europäische Vorhaben sein.
GEAS sieht unter anderem Asylverfahren an den EU-Außengrenzen sowie eine bessere Registrierung von Migranten vor. Bei einer Einreise über die EU-Außengrenze⁵ ist beispielsweise bei Identitätstäuschern oder einer Herkunft aus einem Land mit geringer Schutzquote verpflichtend ein Asylgrenzverfahren innerhalb von zwölf Wochen durchzuführen. Wird kein Schutz gewährt, schließt sich unmittelbar ein Rückkehrverfahren an, das ebenfalls binnen zwölf Wochen durchzuführen ist. Damit soll gewährleistet werden, dass Personen ohne Verzögerung in die jeweiligen Herkunftsstaaten oder sonstige Drittstaaten zurückgeführt werden. Während der Verfahren gelten Personen als nicht eingereist und dürfen sich nicht frei innerhalb des Landes bewegen⁶:
Alle Personen, die sich irregulär nach Europa Zutritt verschafft haben, werden künftig direkt gescreent. Dies umfasst die Identifikation von Personen, Gesundheits-, Vulnerabilitäts- und Sicherheitskontrollen sowie die Abnahme von biometrischen Daten. Um verlässliche Datengrundlagen zu schaffen und insbesondere Wanderbewegungen besser nachzuvollziehen, fließen diese Informationen in eine gemeinsame europäische Migrationsdatenbank⁷, in der künftig neben den biometrischen Daten auch Identitäts- und Reisedokumente hinterlegt sind.
Die Verfahren, in denen Schutzsuchende bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, werden beschleunigt und Zuständigkeiten klarer geregelt. Außerdem werden Überstellungen in bestimmten Fällen länger möglich sein, etwa wenn sich Schutzsuchende diesen entziehen oder renitent verhalten.
Außerdem wird die Verantwortung innerhalb der EU solidarischer verteilt. EU-Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, sollen von anderen EU-Mitgliedstaaten entlastet werden, indem diese entweder Asylsuchende aufnehmen oder durch finanzielle und operative Beiträge Solidarität leisten. Zudem wird die Rückführung abgelehnter Asylbewerber stärker europäisch koordiniert.
Das Bundesministerium des Innern arbeitet mit hoher Priorität an der Umsetzung der GEAS-Reform. Dazu hat das Bundeskabinett bereits im September 2025 zwei Gesetzentwürfe⁸ zur Schaffung der Voraussetzungen im nationalen Recht beschlossen, die am 27. Februar 2026 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurden. Die Behandlung im Bundesrat erfolgte am 27. März 2026.
Die Gesetze vollziehen die Prioritätensetzung in der Migrationspolitik: Migration besser steuern und ordnen und gleichzeitig humanitäre Standards und europäische Zusammenarbeit behalten. Für die Anwendbarkeit der neuen Regelungen der GEAS-Reform ab Juni 2026 ist Deutschland mit dieser erfolgreichen rechtlichen Umsetzung gut aufgestellt.
Anmerkungen:
1) Im ersten Quartal 2026 lag die Anzahl von Asylerstanträgen (22.491) weit unter dem Niveau des ersten Quartals 2025 (36.136). Insgesamt
wurden 2025 113.226 Asylerstanträge in Deutschland gestellt. EU-weit wurden 2025 ca. 822.000 Asylanträge gestellt, deutlich weniger als im
Vorjahr und so niedrig wie seit 2021 nicht mehr.
2) Subsidiären Schutz erhalten Menschen, denen weder Asyl noch Flüchtlingsschutz gewährt werden kann, die aber in ihrem Herkunftsland ernsthafter Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt wären – etwa durch Folter oder die Todesstrafe (§ 4 Asylgesetz).
3) Bis einschließlich 23. Juli 2027.
4)Das Gesetz ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten.
5) Im Falle Deutschlands: Flug- und Seehäfen.
6) Sogenannte „Fiktion der Nicht-Einreise“.
7) EURODAC.
8) GEAS-Anpassungsgesetz und dem GEAS-Anpassungsfolgegesetz.
Lesen Sie den Artikel "Migration gestalten" aus unserer Reihe “Die Asylpolitik der Zukunft”Aktuelle Analyse “Die Asylpolitik der Zukunft” zum Download
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