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Förderdauer

Studienförderung

Nach erfolgreichem Bestehen des Auswahlverfahrens werden die Bewerber als Stipendiaten in die Förderung aufgenommen. Zum Ende jedes Förderjahres wird geprüft, ob die aktuellen Studienleistungen und das gesellschaftspolitische Engagement eine weitere Förderung rechtfertigen. Die Stipendiaten werden in der Regel bis zum Erreichen der Höchstförderungsdauer nach BAföG unterstützt.

Mit Abschluss des ersten berufsbefähigenden Examens scheiden die Stipendiaten aus der Studienförderung aus, bleiben jedoch als Altstipendiaten der Hanns-Seidel-Stiftung verbunden.

Promotionsförderung

Das Promotionsstipendium wird zunächst für die Dauer von drei Jahren gewährt. Eine sechsmonatige Verlängerung der Förderung kann vom Promovierenden in begründeten Fällen beantragt werden. In Ausnahmefällen kann bis zu maximal vier Jahren gefördert werden, beispielsweise bei Krankheiten, Schwangerschaften etc.

Innerhalb der Förderungsdauer endet das Promotionsstipendium in jedem Fall im laufenden Monat mit der letzten Prüfung bzw. der Verteidigung der Dissertation.

Kontakt

Leiterin Institut für Begabtenförderung

Dr. Jutta Möhringer