Antragsberechtigt für ein Stipendium bei der Hanns-Seidel-Stiftung sind deutsche Studenten und Bildungsinländer (§ 8 BAföG) aller Fachrichtungen, die als ordentlich Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind sowie Abiturienten, die zum nächsten Semester nach dem Bewerbungsschluss das Studium aufnehmen werden.
Ebenso antragsberechtigt sind Graduierte, deren Persönlichkeit und Begabung eine besondere wissenschaftliche Leistung in der Promotion und einen bedeutsamen Beitrag zur Forschung erwarten lassen.
Von unseren Bewerbern erwarten wir
Nicht gefördert werden können
a) Studenten, die
b) Doktoranden, die