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Serafina Heerling

Stipendien für Auszubildende

Mach mehr aus deiner Ausbildung!

Mit unserem Stipendium für Auszubildende erhalten Auszubildende 300 Euro im Monat. Zusätzlich stehen ihnen vielfältige Seminare zur Verfügung und sie stehen im Austausch mit einer starken Gemeinschaft.

Der Zugang zu unserem Bewerbungsportal ist zwischen dem 15.04.-15.06.2026 geöffnet.

Sie haben Fragen zum Stipendium? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an ref0408(at)hss.de.

Pro Monat erhält jede Stipendiatin/jeder Stipendiat 300 Euro und die Möglichkeit, an einem vielfältigen Veranstaltungsprogramm teilzunehmen. Dazu gehören Seminare zu aktuellen Themen aus Politik, Gesellschaft, Innovation und Technologie sowie Workshops zur persönlichen Weiterentwicklung, wie Zeitmanagement. Darüber hinaus sind alle Teilnehmenden in das Netzwerk aller Stipendiatinnen und Stipendiaten der Hanns-Seidel-Stiftung eingebunden, die sich regelmäßig an verschiedenen Standorten in Bayern treffen. 

Gefördert werden können Personen, die 

  1. eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) - einschließlich Ausbildungsregelung der zuständigen Stelle nach § 66 BBiG, bzw. § 42 HwO, in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolvieren, wenn ihre Begabung und ihre Persönlichkeit besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf erwarten lassen. Für die Entscheidung über den Zugang zur Förderung ist das Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in der jeweils geltenden Fassung zugrunde zu legen, siehe unter https://www.bibb.de/de/65925.php. Im Bereich der bundesrechtlich geregelten Ausbildungsberufe ist dieses Verzeichnis abschließend.
  2. zu dem in § 8 des Berufsausbildungsgesetzes (BAföG) genannten Personenkreis gehören und
  3. die Voraussetzungen nach § 10 BAföG entsprechend erfüllen. Zur Auslegung der Fördervoraussetzungen nach Ziffer 1 bis 3 gilt Folgendes:
    • Die Förderfähigkeit beschränkt sich nicht auf das Absolvieren einer Erstausbildung.
    • Ein vor der Aufnahme in die Förderung erfolgter Studien- oder Ausbildungsabbruch steht einer Aufnahme in die Förderung nicht entgegen.

Über diesen Link kommen Sie zu unserem Bewerbungsportal. Halten Sie vorab alle relevanten Informationen und Dateien für Ihre Bewerbung bereit. Sie können Ihren Bewerbungsprozess unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen - solange die Bewerbung noch nicht abgeschickt wurde. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Fachreferat, bei technischen Problemen an ref0405(at)hss.de.

Sie haben Ihre Bewerbung abgeschickt - und wie geht es weiter? Anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt im Institut für Begabtenförderung eine Vorauswahl (vgl. „Wen wir suchen“). Geeignet erscheinende Bewerberinnen und Bewerber werden zu einer Auswahltagung eingeladen, wo sie von einem unabhängigen Auswahlausschuss geprüft werden. Mehr …

Sie erfüllen die Voraussetzungen und finden sich in unserem Programm wieder? Dann bewerben Sie sich! 

Kontakt

Leiterin Institut für Begabtenförderung

Dr. Jutta Möhringer