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Zweiter Runder Tisch zur Asyl- und Migrationspolitik
Impulse für eine praktikable Migrationspolitik

Autorin/Autor: Dr. Susanne Schmid

Um die Attraktivität Deutschlands als Zielland irregulärer Migration zu reduzieren, Asylverfahren zu beschleunigen und mehr Rückführungen zu ermöglichen, bedarf es Gesetzesänderungen. Welche Reformoptionen bestehen im Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht?

Flüchtlinge stehen in der Schlange

Die Experten des zweiten Runden Tisches Asyl waren sich einig: Jetzt müssen die Weichen für die Reform einer nachhaltigen Asyl- und Migrationspolitik gestellt werden.

© Anna/AdobeStock

Die Hanns-Seidel-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsam mit Fachleuten aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung Handlungsoptionen für eine praktikable und krisenfeste Asyl- und Migrationspolitik zu erarbeiten. Die Auftaktveranstaltung des „Runden Tisches Asyl- und Migrationspolitik“ befasste sich im Juli eingehend mit den kurz-, mittel- und langfristigen Handlungsoptionen hin zu einer umsetzbaren und zukunftsfesten Asylpolitik. Der erste Runde Tisch behandelte im September die Frage, wie man irreguläre Migration nach Deutschland und Europa wirksamer steuern und begrenzen kann. Der zweite Runde Tisch lotete im November die Reformoptionen im Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht aus.

Mit Humanität und Ordnung: Die Migrationswende

 . . . aus politischer Sicht

 

„Das politische und gesellschaftliche Klima ist spürbar angespannt. Migration bewegt – emotional, wirtschaftlich, kulturell. Die Debatten darüber sind intensiv, oft kontrovers. Es geht um nichts Geringeres als die Frage: Wie können wir irreguläre Migration nach Deutschland und Europa wirksam steuern und begrenzen – und dabei gleichzeitig die notwendige Balance zwischen Humanität und Ordnung wahren?“, sagte Markus Ferber, Europaabgeordneter und Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung.

Dies aufgreifend mahnte Thomas Silberhorn, MdB, Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, eine bessere Verknüpfung von Asyl- und Entwicklungspolitik an. Mit Blick auf den Menschenschmuggel informierte er, dass sich aufgrund verschärfter Grenzkontrollen die Preise für eine Schleusung in die EU auf bis zu 20.000 € verdoppelt hätten. „Es kommen also eher nicht die Bedürftigen, sondern diejenigen, die es sich leisten können“, so Silberhorn. Um Aufenthaltsort und Aufenthaltsberechtigung einer Person innerhalb der EU besser bestimmen zu können, sprach er sich für die Wiedereinführung der „Freizügigkeitsbescheinigung“ aus.

Ergänzend zur Freizügigkeitsbescheinigung regte Holger Dremel, MdL, Innenpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, räumlich enger gefasste Aufenthaltsbeschränkungen an. „Die Wende in der Migrationspolitik ist eingeleitet“ konstatierte Dremel. Er verwies jedoch darauf, dass die Folgen noch kaum beim Bürger und bei den Kommunen angekommen seien. „Erst wenn die ersten Unterkünfte geschlossen werden können, merkt der Bürger konkrete persönlichen Auswirkungen“, so Dremel. Um dies zu erreichen, forderte er mehr Rücknahmeabkommen und eine bessere Fluchtursachenbekämpfung.

Daniela Ludwig, MdB, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern unterstrich: „Es war unser Ziel, ab dem 7. Mai mit Übernahme des Bundesinnenministeriums, insbesondere beim Thema Migration, eine Trendwende hinzubekommen.“ Dabei ging es nicht nur um die Reduzierung des Zuzugs, sondern auch um den Umgang mit in Deutschland aufhältigen Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel oder mit negativem Bescheid. Ludwig benannte als bereits ergriffene bzw. geplante Maßnahmen zur Umsetzung der Migrationswende: 

  • Verstärkte Grenzkontrollen und mehr Zurückweisungen an den deutschen Binnengrenzen

  • Aussetzen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten für zunächst zwei Jahre 

  • Abschaffung der sogenannten Turbo-Einbürgerung nach drei Jahren

  • Einstufung weiterer sicherer Herkunftsstaaten künftig per Rechtsverordnung 

  • Deutliche Steigerung von Rückführungen; konsequente Abschiebung nach Afghanistan und Syrien beginnend mit schweren Straftätern und Gefährdern

  • Stärkung freiwilliger Rückkehr 

  • Leistungseinschränkungen für Ausreisepflichtige

  • Beschleunigung von Asyl-Gerichtsverfahren durch Zuständigkeitskonzentrationen sowie Verfahrensverkürzungen im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)

  • Errichtung von Sekundärmigrationszentren in einzelnen Bundesländern zur Flankierung der GEAS-Reform

… aus wissenschaftlicher Perspektive

„Asylmigration ist als temporäre Zuwanderung gedacht und sollte daher anderen einwanderungsrechtlichen Bedingungen wie Arbeitsmigration unterliegen“, so Migrationsforscher Prof. Dr. Ruud Koopmans von der Humboldt-Universität zu Berlin. Er schlug ein „Zwei-Klassen-Einbürgerungsrecht“ nach britischem Vorbild vor, wonach Asylbewerber 20 Jahre auf eine Einbürgerung warten müssten. Vor dem Hintergrund der Rekordzahl von 120.000 Zuzügen zu Drittstaatsangehörigen im Jahr 2024, forderte er eine nachhaltige Beschränkung des Familiennachzugs. 

Prof. Dr. Daniel Thym, Leiter des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht an der Universität Konstanz, plädierte für einen langfristigen Neustart, der bei den Grundrechten ansetzen und eine engere Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ermöglichen würde. Ziel wäre der Rück- oder Umbau europäischer Asylzusätze. „Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) bliebe als Goldstandard erhalten“, so Thym. Sein Vorschlag: Ein Zusatzprotokoll Nummer 17 zur EMRK, das von möglichst vielen EU-Staaten unterzeichnet oder ratifiziert würde, wodurch sich die geänderte EMRK-Auslegung auf die Europäische Grundrechtecharta übertragen ließe. Thym resümierte: „Für eine langfristige Asylreform kann ein Auslegungsprotokoll juristische Grundsteinlegung sein. Es ist gleichsam gegenwartsbezogenes Äquivalent zu den deutschen Grundgesetzänderungen von 1993.“

… aus Sicht der Praxis

Laut Dr. Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wurden zwischen Januar und Ende Oktober 2025 rund 97.000 Asylerstanträge gestellt, was eine Halbierung im Vergleich zum Vorjahr bedeute. „Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung, aber das sind nach wie vor hohe Asylzahlen“, so Sommer. Als Ursachen für den Rückgang benannte er den Sturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad, die schwierige Passierbarkeit der Westbalkanroute sowie die neuen Maßnahmen der Bundesregierung. Sommer unterstrich die anhaltende Verfahrensüberlastung seiner Behörde durch über 900.000 syrische Geflüchtete in Deutschland und informierte, dass die Zuzüge aus der Ukraine derzeit höher als die Asylzugänge seien. 

„Aktuell verlassen mehr Asylsuchende Bayern als kommen“, so Axel Ströhlein, Präsident des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen. Im Detail: Zwischen Januar und Ende September 2025 wurden rund 2.800 Personen abgeschoben, freiwillig ausgereist sind knapp 12.000, neu zugeteilt wurden 12.600 Asylsuchende. Abschiebungen sind teuer, personalintensiv und logistisch aufwändig, oft scheitern sie vor allem aufgrund des Untertauchens der betroffenen Personen, fehlender Reisedokumente und mangelnder Kooperation der Herkunfts- oder Zielländer. Ströhlein empfahl daher unter anderem Ausreisezentren in der Nähe von Flughäfen, Einsatz von Video-Anhörungen und Video-Dolmetschern sowie Ausnahmen vom sogenannten Trennungsgebot in Abschiebehaft.

Ausblick

Eine nachhaltige Reform der Asyl- und Migrationspolitik erfordert starken Gestaltungswillen, transparente Kommunikation, rasche Umsetzung und langen Atem, denn die Erfolge stellen sich erst mittel- bis langfristig ein. Umso wichtiger ist es, jetzt die richtigen Weichen zu stellen und die Voraussetzungen für eine praktikable, krisenfeste und vorausschauende Asylpolitik zu schaffen. 

Zweiter Runder Tisch Asyl- und Migrationspolitik 

Der zweite Runde Tisch Asyl- und Migrationspolitik befasste sich am 17.11.2025 mit der Frage, wie man das Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsgesetz reformieren sollte.

Die Referierenden waren:

- Markus Ferber, MdEP, Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung

- Daniela Ludwig, MdB, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern 

- Thomas Silberhorn, MdB, Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär a.D. 

- Holger Dremel, MdL, Innenpolitischer Sprecher der CSU-Landtagsfraktion

- Prof. Dr. Ruud Koopmans, Professor für Soziologie und Migrationsforschung an der Humboldt-Universität zu Berlin und Direktor der Forschungsabteilung „Migration, Integration, Transnationalisierung“ am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) 

- Prof. Dr. Daniel Thym, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Konstanz und Leiter des dortigen Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht (FZAA) 

- Dr. Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 

- Axel Ströhlein, Präsident des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen (LfAR)

Kontakt

Leiterin: Dr. Susanne Schmid
Gesellschaftliche Entwicklung, Migration, Integration
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