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„Dritter Runder Tisch Asyl- und Migrationspolitik“
„Unser Herz ist weit . . .“ – Wie belastbar ist unsere Gesellschaft?

Autorin/Autor: Dr. Susanne Schmid

Länder und Kommunen stoßen bei der Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen nach wie vor an ihre Belastungsgrenzen. Die Kapazitäten sind limitiert – nicht nur in infrastruktureller Hinsicht, sondern auch was die gesellschaftliche Aufnahmebereitschaft betrifft. Wir fragen uns: Wie können wir Leistungs- und Integrationsgrenzen bemessen? Wie steht es um die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter in Bayern?

 

Flüchtlinge warten vor einem Grenzzaun.

Länder und Kommunen stoßen bei der Aufnahme von Flüchtlingen immer noch an ihre Grenzen. Im Rahmen der HSS-Veranstaltung Runder Tisch Asyl- und Migrationspolitik diskutierten Experten darüber, wie man dieses Problem lösen könnte.

© wetzkaz/Adobestock

Die Hanns-Seidel-Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsam mit Experten aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung Handlungsoptionen für eine umsetzbare, weitsichtige und zukunftsfeste Asyl- und Migrationspolitik zu erarbeiten. Dazu gehört die Etablierung eines „Runden Tisches Asyl- und Migrationspolitik“. Die Auftaktveranstaltung befasste sich im Juli 2025 eingehend mit den kurz-, mittel- und langfristigen Handlungsoptionen hin zu einer umsetzbaren und zukunftsfesten Asylpolitik. Der erste Runde Tisch behandelte im September die Frage, wie man irreguläre Migration nach Deutschland und Europa wirksamer steuern und begrenzen kann. Der zweite Runde Tisch lotete im November die Reformoptionen im Asyl-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht aus. Der dritte Runde Tisch thematisierte nun die Bemessung von Leistungs- und Integrationsgrenzen am Beispiel Bayerns.

Altbundespräsident Joachim Gauck unterstrich bereits 2015 in einer Rede: „Unser Herz ist weit, doch unsere Möglichkeiten sind endlich. Unser Asyl- und Flüchtlingsrecht (…) bemisst sich nicht nach Zahlen. Und doch wissen wir: Unsere Aufnahmekapazität ist begrenzt, auch wenn noch nicht ausgehandelt ist, wo die Grenzen liegen.“ 

Hohe Asylzahlen fordern die Kapazitätsgrenzen der Aufnahmegesellschaft in Bereichen wie Wohnraum, Bildung, Arbeitsmarkt und Sozialsystemen heraus, zudem erschweren sie die Integration. Wir fragen uns daher: Wie können wir Leistungs- und Integrationsgrenzen bemessen? Wie steht es um die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter in Bayern?

Migration steuern, um Integration zu ermöglichen

Das Spannungsverhältnis zwischen Humanität und Ordnung offenbart einen klassischen Zielkonflikt der Migrations- und Asylpolitik: Einerseits verpflichtet das Völkerrecht zur Aufnahme von Schutzsuchenden, andererseits besteht das legitime Interesse des Staates, über Art, Umfang und Bedingungen der Zuwanderung selbst zu entscheiden. „Die Erfahrungen von 2015 und 2016 haben deutlich gemacht, dass eine unkontrollierte Zuwanderung das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt und Integrationsprozesse erschwert. Ein funktionierendes Asylsystem setzt somit ordnungspolitische Strukturen voraus“, sagte Markus Ferber, Europaabgeordneter und Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung.

„Migration birgt Chancen und Risiken“, so Siegfried Walch, MdB, Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages. Als migrationsbedingte Herausforderungen benannte er logistische Probleme, Sicherheitsfragen, sozialstaatliche Kosten sowie kulturelle Unterschiede. Für gesellschaftliche Akzeptanz ausschlaggebend wäre die Integrations- und Leistungsbereitschaft der Zugewanderten.

Der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Karl Straub, MdL, konstatierte: „In Bayern haben wir viel geschafft, aber nicht alles.“ Er verdeutlichte, dass gelingende Integration nur bei begrenzter Zuwanderung möglich sei, andernfalls würde man an Kapazitätsgrenzen stoßen und die Akzeptanz der Bevölkerung verlieren.

Thomas Karmasin, Präsident des Bayerischen Landkreistages und Landrat des Landkreises Fürstenfeldbruck betonte ebenfalls, wie wichtig die Migrationswende für die Entlastung der Kommunen ist. Aufgrund der anhaltend hohen Zahl ukrainischer Geflüchteter und rund 50% Fehlbelegungen bestünde jedoch weiterhin eine starke Auslastung der Unterkünfte. Seine Forderungen zur besseren Integration lauteten: rasche Klärung des Aufenthaltsstatus, mehr Kapazitäten in Deutschkursen, schnelle Arbeitsmarktintegration, beschleunigte Anerkennung von Qualifikationen sowie Stärkung der Ausländerbehörden.

Belastungsgrenze erreicht, aber nicht messbar

„Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagte Dr. Heike Jung, Abteilungsleiterin am Bayerischen Innenministerium. Sie verwies auf die Diversität von Asylbewerbern und betonte, dass diese auch selbst gesellschaftliche Integrationskraft mitbrächten, was sich z.B. in ihrem Engagement als Integrationshelfer zeigen würde. Für die Bestimmung von Kapazitätsgrenzen relevant wäre neben der statistischen Betrachtung auch der Dialog mit Praktikern vor Ort. Demnach seien „die Grenzen des Leistbaren längst erreicht“. Aktuell verzeichne der Freistaat immer noch 56.000 Fehlbelegungen in Asylunterkünften. Im vergangenen Jahr gab Bayern rund 2,3 Milliarden Euro für den Bereich Flucht und Integration aus, wobei hierbei die Kosten für die allgemeine Integration vor Ort in den Kommunen nicht enthalten seien.

Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Statistik, Dr. Thomas Gößl, näherte sich den Leistungs- und Integrationsgrenzen anhand verschiedener Datenquellen. Er belegte, dass vor allem  die finanzielle Belastungsgrenze in Bayern erreicht sei. Demnach wäre die Zahl der Asylbewerberleistungsempfänger zwischen 2020 und 2024 von 55.750 auf 83.095 gestiegen. Die Nettoausgaben der überörtlichen und örtlichen Träger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich 2024 auf fast eine Milliarde Euro. Ein Blick auf die Verschuldung und Nettoneuverschuldung in Bayern zeigte, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Schuldenstände zwischen 2005 und 2019 noch zurückführen konnten, seit der Pandemie, dem Ukraine-Krieg und der Rezession dies jedoch nicht mehr möglich sei. 

Prof. Dr. Sonja Haug von der Ostbayerischen Technische Hochschule (OTH) Regensburg resümierte zum Thema Messbarkeit: „Ein allgemeingültiger Maßstab für eine Belastungsgrenze existiert nicht, denn das Integrationsmonitoring unterliegt vielen Einschränkungen“. Ohne ein vergleichbares Indikatorenset ließe sich eine Bezifferung der Integrationsbelastung von Kommunen nicht erreichen. Wichtig wäre auch ein kürzerer Veröffentlichungsrhythmus. Ferner sollte die Integrationsberichterstattung in einen verbindlichen Rahmen mit klaren Zielsetzungen und Prioritäten eingebunden sein, um so einen Beitrag zu einer effektiven Migrations- und Integrationssteuerung zu leisten. 

Integration braucht Perspektive – und Arbeit

Dr. Markus Schmitz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit referierte zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter und unterstrich: „Die Aufnahmekapazität des Arbeitsmarktes ist nicht die Grenze für Integration.“ Ein Vergleich der Beschäftigungsquoten von 2024 ergab, dass Bayern bei der Arbeitsmarktintegration der Top 8 Asylherkunftsländer (Syrien, Afghanistan, Irak, Somalia, Iran, Eritrea, Nigeria, Pakistan) mit 56,6 Prozent um sechs Prozent über dem Bundesdurchschnitt lag. Die Gründe hierfür waren unter anderem der „Job-Turbo“, der sofortige Arbeitsmarktzugang und eine intensive Beschäftigungsberatung für Geflüchtete ermöglichte.

Als Erfolgsfaktoren für gelingende Arbeitsmarktintegration wurden benannt: 

  • Kümmerer-Strukturen und Zusammenarbeit vor Ort
  • Angebote von Sprachkursen
  • Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Unterbringung und Wohnraum
  • Klare Aufenthaltsperspektiven
  • Mittelausstattung & - verteilung

Zu den Herausforderungen zählten: 

  • Sprachbarrieren
  • Gesundheitliche Traumata
  • Bürokratie in öffentlichen Verwaltungen
  • Qualifizierung & Anerkennungsverfahren
  • Unzureichende Datenlagen
  • Erschwerter Datenaustausch zwischen Behörden

Fazit

Ein zu großer Zuzug von Geflüchteten überfordert die gesellschaftliche Aufnahme- und Integrationsfähigkeit. Mit Blick auf Kosten, Unterbringung, Versorgung und Integration wurden die Belastungsgrenzen in den meisten bayerischen Kommunen längst erreicht. Nichtsdestotrotz hat Bayern die Herausforderungen von Asyl und Integration besser als andere Bundesländer gemeistert. Statistisch kann man Leistungs- und Integrationsgrenzen nicht klar bestimmen, man kann sich ihnen jedoch annähern. Nachhaltige Migrationspolitik darf nicht allein moralischen Idealen folgen, sondern muss in einem verantwortungsvollen Verhältnis zur staatlichen Steuerungsfähigkeit stehen. Diese Perspektive begreift Ordnung nicht als Gegensatz zur Humanität, sondern als deren Voraussetzung. Auch erfolgreiche Integration beruht auf klaren rechtlichen Rahmenbedingungen und Steuerungssystemen.

 

 

Kontakt

Leiterin: Dr. Susanne Schmid
Gesellschaftliche Entwicklung, Migration, Integration
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