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Isabel Schmiedel

Wir empfehlen eine Meldung bei YouTube

Sie haben angegeben, dass der von Ihnen entdeckte Beitrag oder Kommentar auf YouTube aus Ihrer Sicht ein gutes Miteinander auf der Plattform stört und Sie den Eindruck haben, die Person, die den Inhalt verfasst hat, in einem Gespräch nicht mehr erreichen zu können.

Falls Sie glauben, der Beitrag oder Kommentar könnte strafrechtlich relevant sein, empfehlen wir eine Meldung via der Meldestelle REspect! (zenrale Meldestelle für Hassrede) 1, da von dort aus bei wahrscheinlich vorliegender strafrechtlicher Relevanz Anzeige erstattet wird.

Falls Sie glauben, dass es sich nicht um einen strafbaren Inhalt handelt, empfehlen wir, einen solchen auf YouTube selbst zu melden. Es besteht dabei keine Garantie auf Löschung, aber der Versuch ist es wert. YouTube prüft dann anhand der eigenen Gemeinschaftsstandards, ob der Kommentar gegen ein gutes Miteinander auf der Plattform verstößt. Zusätzlich kann eine Überprüfung anhand der Kriterien des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) angestoßen werden.

Was möchten Sie tun?

Ein Video melden

So geht's:

1. Wenn Sie das Video vor sich haben, klicken Sie rechts unter dem Video (im Browser) bzw. oben rechts (in der App) auf die drei Punkte. Es öffnet sich ein Menü mit mehreren Optionen. Klicken Sie auf „Melden“.

Screenshot eines Videos bei YouTube

2. Wählen Sie nun die passende Kategorie zu Ihrem Meldegrund aus. In unserem Beispiel wählen wir „Hasserfüllte oder beleidigende Inhalte“. Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich über die Fragezeichensymbole rechts von den Kategorien eine Beschreibung dieser anzeigen lassen.

Im Browser können Sie nun mit einer Unterkategorie Ihren Meldegrund präzisieren und auf „Weiter“ klicken. Wenn Sie glauben, dass der Kommentar ebenfalls gemäß des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gesperrt werden sollte, setzen Sie den entsprechenden Haken.

In der App wird dieser Schritt übersprungen, wenn Sie den Haken zum NetzDG nicht setzen. Hier können Sie gleich auf „Melden“ tippen und schließen den Vorgang damit ab.

Screenshot aus dem Meldevorgang bei YouTube

3. Wenn Sie YouTube im Browser verwenden bzw. in der App den Haken zum NetzDG gesetzt haben, wird im nächsten Fenster noch der jeweilige Zeitstempel des Videos abgefragt. Damit können Sie genau angeben, wann im Video etwas Problematisches passiert. Zusätzlich können Sie mit eigenen Worten das Problem beschreiben oder einen Hinweis geben, wenn das im vorliegenden Fall hilfreich ist. Wenn Sie zusätzlich eine Prüfung auf die Kriterien des NetzDG bejaht haben, müssen Sie hier noch zusätzliche Angaben machen. Wenn Sie fertig sind, klicken Sie auf „Melden“.

Screenshot aus dem Meldevorgang bei YouTube

4. YouTube bestätigt Ihnen nun den Eingang Ihrer Meldung.

Screenshot aus dem Meldevorgang bei YouTube

Einen Kommentar melden

So geht's:

1. Wenn Sie den Kommentar vor sich haben, klicken Sie rechts davon auf die drei Punkte. Klicken Sie auf den sich öffnenden „Melden“-Button.

Screenshot eines Kommentars bei YouTube

2. Geben Sie an, weshalb Sie den Kommentar melden möchten. In unserem Beispiel verwenden wir „Hassrede oder explizite Gewalt“. Wenn Sie glauben, dass der Kommentar ebenfalls gemäß des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gesperrt werden sollte, setzen Sie den entsprechenden Haken und machen Sie im nächsten Schritt dazu noch finale Angaben.
Klicken Sie auf „Melden“.

Screenshot aus dem Meldevorgang bei YouTube

3. YouTube bestätigt Ihnen nun den Eingang der Meldung.

Screenshot aus dem Meldevorgang bei YouTube

Die Meldestelle REspect! ist die zentrale Meldestelle für Hatespeech. Dort wird geprüft, ob möglicherweise eine strafrechtliche Relevanz vorliegen könnte. Die Meldung dauert in jedem Fall nur wenige Sekunden und hilft dabei, das Internet wieder ein bisschen sicherer und freundlicher zu machen.
Weitere Infos über die  Meldung  von Vorfällen finden Sie hier:

Anzeige Offizialdelikt 

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Eine Zusammenarbeit der Hanns-Seidel-Stiftung mit Reconquista Internet / Hassmelden

Die Meldestelle Hassmelden wurde eingestellt. Grund dafür ist die Menge an täglichen Meldungen, welche von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nicht mehr bearbeitet werden kann.