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Wertekompass/4
Gleichheit und (soziale) Gerechtigkeit: ein sozialethisch-brisantes Spannungsverhältnis

Autorin/Autor: Prof. Dr. Dr. Elmar Nass

Gleichheit und soziale Gerechtigkeit gehören zu den zentralen Werten gesellschaftlicher Ordnung – doch was sie konkret bedeuten, ist politisch und sozialethisch umstritten. Der Beitrag zeigt, wie unterschiedliche Vorstellungen von Menschenwürde, Freiheit und Verteilung zu sehr verschiedenen Konzepten sozialer Gerechtigkeit führen.

Lesen Sie den vollständigen Artikel: "Gleichheit und soziale Gerechtigkeit - ein brisantes Spannungsverhältnis"

Die Waage der Justitia steht für Gerechtigkeit – und für die Frage, welches Maß an Gleichheit eine gerechte Gesellschaft braucht. Soziale Gerechtigkeit verlangt immer eine Abwägung unterschiedlicher Ansprüche und Prinzipien, schreibt Prof. Dr. Dr. Elmar Nass in seinem Essay.

Copyright: livestockimages/AdobeStock

Gleichheit und Gerechtigkeit haben neben anderen Bedeutungen eine sozialethische Verortung. Sie gelten als soziale Werte. Das Ausloten ihrer Inhalte, ihres Verhältnisses zu einander sowie der daraus folgenden Leitlinien politischen Handelns stehen unter dieser gewählten Hinsicht im Fokus. Beide Werte sind inhaltlich aufeinander bezogen, aber nicht identisch. Eine einfache Gleichsetzung wird ihnen ebenso wenig gerecht wie die Behauptung von einem schroffen Kontrast. Bisweilen werden Gleichheit und Gerechtigkeit in Wahlkämpfen o. a. politischen Auseinandersetzungen als ideologische Kampfbegriffe missbraucht, vor allem aus dem linken Spektrum. 

Doch es gibt keine Berechtigung für eine derartige Deutungshoheit. Sie ist vielmehr ein grober sozialethischer Fehler. Denn liberale oder konservative Interpretationen haben den gleichen Anspruch gehört zu werden. Es braucht statt ideologischer Vereinnahmung einen offenen Diskurs auf Augenhöhe, um das Verhältnis dieser Werte zueinander redlich auszuloten. Hierzu muss zunächst geklärt werden, was soziale Werte überhaupt sind. Anschließend können allgemeine Definitionen der Werte Gleichheit und Gerechtigkeit vorgeschlagen werden, indem die grundsätzlichen Anwendungsbereiche abgesteckt werden. Ziel dabei ist das Ausloten des Zueinanders von Gerechtigkeit und Gleichheit im Wert der sozialen Gerechtigkeit. Danach werden zu diesen Werten verschiedene Interpretationen vorgestellt, die miteinander konkurrieren. Abschließend kann eine christliche Perspektive von sozialer Gerechtigkeit begründet und mit politischen Konsequenzen zur Diskussion gestellt werden

1. Was sind soziale Werte? Bedeutung für Gleichheit und Gerechtigkeit

Als soziale Werte haben Gleichheit und Gerechtigkeit Eigenschaften, die sie von anderen Begrifflichkeiten wesentlich unterscheiden. Die keineswegs triviale Klärung des Werte-Begriffs ist damit der erste Zugang zum sozialethisch redlichen Umgang mit ihnen. Was jedem schnell klar wird: Wenn wir über Werte sprechen, meinen wir oft nicht das Gleiche.

Ein Dissens besteht vor allem in drei Bereichen:

• im grundlegenden Verständnis davon, was Werte sind. Also: Worum geht es überhaupt, wenn wir von Werten sprechen?

• im Katalog und der Hierarchie der Begriffe, die wir für Werte halten: etwa neben Gleichheit und Gerechtigkeit auch Würde, Freiheit, Gemeinwohl oder andere.

• in der konkreten Semantik dieser Begriffe. Etwa: Worauf bezieht sich Gleichheit? Und was bedeutet Gerechtigkeit? Und wie sind diese Inhalte begründet?

 

Was soziale Werte auszeichnet und wie sie gesellschaftliche Orientierung geben

Werte sind grundsätzlich Maßstäbe für etwas, das wir normativ für gut halten. Dieses „Für-Gut-Halten“ ist im wahrsten Sinne eine Be-Wertung beziehungsweise Be-Gutachtung.

Das gilt für ganz verschiedene Bereiche:

• Ökonomisch lässt sich der Wert eines Gegenstandes in Geld bemessen. Geld als Tauschmittel drückt dann diesen Wert aus.

• Menschen halten wir für wertvoll, wenn sie bestimmte gute Tugenden besitzen und leben. Dieser Wert ist an die Bedingung solcher moralischen Eigenschaften gebunden. Anders die Menschenwürde: Im Sinne von Art. 1 GG besitzt unbedingt jeder Mensch den Wert der unantastbaren Würde. Der ist ihm nicht zu nehmen.

• Werte werden in der Sozialethik zuerst als abstrakte gesellschaftliche Ziele verstanden. Ziel einer guten Gesellschaft ist es etwa, soziale Gerechtigkeit, unbedingte Menschenwürde unter anderem zu realisieren. Solche unbedingten Ziele gelten ohne Ausnahme für jeden Menschen und ohne Einschränkung. Sie sind daher soziale Werte erster Ordnung. Diese abstrakten Werte müssen als Kompass operationalisiert werden, um den zu bewertenden Zustand von Regeln, Gesetzen oder Verhaltensweisen einer Gesellschaft als mehr oder weniger menschenwürdig, sozial gerecht etc. „bewerten“ zu können. Hierbei helfen soziale Ziele, die von einer Gemeinschaft unter bestimmter Hinsicht als erstrebenswert angesehen werden. Gleichheit etwa ist nicht in all ihren Anwendungen sozial erstrebenswert. Menschen und Situationen sind eben nicht in allen Hinsichten gleich. In solcher Bedingtheit hat die Gleichheit auch eine relative Seite. In dieser Relativität ist sie ein Wert zweiter Ordnung.

 

Soziale Werte geben normative Orientierungen zur Begutachtung gesellschaftlicher Zustände, Regeln, Verhaltensweisen oder Entwicklungen. Mit ihnen kann etwas als „gut“ befunden oder für gut gehalten werden. Soziale Werte entstammen in der Regel einer normativen Tradition, Weltanschauung oder Religion. Wir finden sie als solche vor, oder sie entwickeln sich im Rahmen einer entsprechenden Gemeinschaft. Sie geben also in der Regel als Ziele ein normatives „Sollen“ vor. Damit verkörpern soziale Werte moralisch den Anspruch des „Guten“ und deshalb „Gesollten“. Sie sind ein qualitativer Kompass gesellschaftlicher Orientierung und können nicht einfach quantitativ gemessen werden. Ihre quantitative Evaluation ist nur dann möglich, wenn quantifizierbare Items definiert werden, wie etwa die Verteilung von Vermögen als Ausdruck von Gleichheit oder die Höhe öffentlicher Schulden als Ausdruck von gefährdeter Generationengerechtigkeit. Die Bestimmung der Items ist allerdings immer schon Ausdruck der je unterschiedlich definierten Semantik des sozialen Wertes. Sozialisten formulieren sie anders als Liberale.

Soziale Werte und Tugenden: Warum Gerechtigkeit auch eine Frage der Haltung ist

Soziale Werte stehen in engem Bezug zu sozialen Tugenden. Den Begriff Gerechtigkeit etwa finden wir ganz ausdrücklich bei den Werten und bei den Tugenden. Tugenden sind für gut gehaltene Grundhaltungen, so etwa die großen klassischen Tugenden von Maß, Tapferkeit, Gerechtigkeit und Klugheit oder die wesentlichen christlichen Tugenden Glaube, Liebe, Hoffnung. Oder etwa Demut, Opferbereitschaft, Pünktlichkeit, Fleiß, Ausdauer oder Treue. Ihre Güte bemisst sich daran, gegenüber wem und für was sie eingesetzt werden. Opferbereitschaft gegenüber Gott im christlichen Glauben wird je nach Perspektive anders bewertet als die in China geforderte Opferbereitschaft für die Kommunistische Partei. Manche Tugenden können als habituell verinnerlichte Werte verstanden werden. Der gerechte Mensch etwa hat den Wert der Gerechtigkeit als Tugend und somit als praktische Orientierung für gesolltes Handeln verinnerlicht. In diesem Sinne muss die Werte-Diskussion die Tugendebene mitberücksichtigen.

2. Gleichheit und Gerechtigkeit: Warum Menschenwürde und Rechtsgleichheit grundlegend sind

Aus sozialethischer Perspektive bewertet der Wert der Gerechtigkeit das Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft in Bezug auf das Recht. Die Wurzeln dieser Diskussion reichen von der Antike bis zur Gegenwart: Um die Gerechtigkeit als Staatsziel ging es Philosophen wie Platon, Aristoteles u. a., aber auch die Aufklärung (Leibnitz, Kant), moderne Sozialphilosophie (John Rawls, Amartya Sen)1 und die Kirchen in ihrer Tradition wie in aktuellen Verlautbarungen hielten und halten sie als unangefochtenen Wert hoch. 

 

Ausgleich, Verteilung und Recht: Die drei Formen der Gerechtigkeit

Aristoteles unterscheidet drei wesentliche Formen: 

  • Die ausgleichende Gerechtigkeit (iustitia commutativa) verlangt, dass ein Strafmaß dem begangenen Übel entsprechen muss. Das lässt sich auf die Tauschgerechtigkeit und damit einen gerechten Preis übertragen.
  • Die Verteilungsgerechtigkeit (iustitia distributiva) fordert bei der Verteilung von Ämtern die Berücksichtigung der charakterlichen Eignung und damit der Tugend.
  • Die Rechtsgerechtigkeit (iustitia legalis) bindet die Güte der Gesetze an die Ziele der Polis. Was die Gesetze positiv vorschreiben, löst die Gerechtigkeit normativ ein. Rechtsgerechtigkeit bezeichnet in diesem Sinne die Legitimität des Legalen. Aus sozialethischer Sicht ist das Legale dann legitim, wenn es der Menschenwürde entspricht. Die iustitia legalis steht damit für etwas Gutes, ist unbedingt gesollt und damit ein sozialer Wert erster Ordnung.

 

Gleichheit vor dem Gesetz und die Bedeutung der Menschenwürde

Der Wert der Gleichheit ist in Bezug auf diese Form der Gerechtigkeit ein ihr innewohnendes Kriterium, welches es ermöglicht, das geltende Recht als gerecht und damit als legitim zu bewerten. In dieser Rolle wird die Gleichheit absolut gesetzt und so zu einem Wert erster Ordnung. Das zeigt sich in drei Bereichen:

• Oberstes Gesetz ist die unantastbare Menschenwürde. Jeder Mensch hat diese gleiche Würde, obwohl die Menschen in vielen anderen Hinsichten nicht gleich sind. Die Würde ist ohne Ausnahme und universal.

• Gerechtigkeit fordert in einem Rechtsstaat die gleiche Behandlung aller vor dem Gesetz. Gleiches Vergehen verdient juristisch die gleiche Strafe. Und keiner steht über dem Gesetz. So verstandene soziale Gleichheit (als Bestimmungsfaktor von Gerechtigkeit) gilt unterschiedslos und diskriminierungsfrei.

• Das Verständnis von Gerechtigkeit ist daran gebunden, wie wir das Prinzip des „Suum cuique“ (Jedem das Seine) inhaltlich deuten. Damit eng verbunden ist ein substantielles Verständnis von Gleichheit, mit dem konkret bestimmt werden kann, was nun wirklich jedem zusteht. Das Prinzip gilt für alle gleichermaßen, auch wenn „das Seine“ im konkreten Fall unterschiedlich ausfallen kann.

 

Warum Gleichheit nicht automatisch gleiche Verteilung bedeutet

Als soziale Werte erster Ordnung sind Gerechtigkeit und Gleichheit eng aneinandergebunden. Bei näherer Betrachtung wird aber deutlich, dass so verstandene grundsätzliche Gleichheit Raum lässt für konkrete Ungleichheit, wenn es darum geht, „das Seine“ näher zu bestimmen. Welche nunmehr relative Idee von Gleichheit kommt in dieser Frage der Verteilungsgerechtigkeit zur Anwendung? An diesem Punkt geraten wir sozialethisch in das Terrain der sozialen Gerechtigkeit, welche auf eine Gleichheit als sozialer Wert zweiter Ordnung angewiesen ist.

3. Was bedeutet soziale Gerechtigkeit – und welche Rolle spielt Gleichheit?

Im sozialethischen Blick auf den Sozialstaat bewertet die soziale Gerechtigkeit das Verteilungsrecht, etwa Steuergesetze, Regelungen zu sozialen Transfers etc. Diese Bewertung fällt unterschiedlich aus je nachdem, welches Verständnis von menschlicher Würde und Gleichheit zur Grundlage von Pflichten und Ansprüchen gemacht wird. Die Gleichheit als sozialer Wert zweiter Ordnung ist die Tür zum politischen Diskurs.

 

Was bedeutet soziale Gerechtigkeit im Sozialstaat?

Die Spielart „soziale Gerechtigkeit“, von der Luigi Taparelli (1840) und Antonio Rosmini (1848) unter dem Eindruck der sich zuspitzenden sozialen Frage ihrer Zeit erstmals sprachen und die 1931 in der Enzyklika Quadragesimo anno lehramtlich als Wert in der katholischen Soziallehre anerkannt wurde, genießt eine noch breitere Beliebtheit als die Gerechtigkeit. Denn der Zusatz „sozial“ suggeriert zusätzlich ein Plus moralischer Güte. Es schwingt ihr eine wünschenswerte Idee der Gleichheit mit, deren Ausmaß und Inhalt jedoch allein mit dem Begriff „soziale Gerechtigkeit“ noch nicht ausgesagt ist. Die soziale Gerechtigkeit ist ein gesellschaftlich weitgehend konsensfähiges Gut, über deren Semantik aber kein Konsens besteht. So ist es ein Trugschluss zu meinen, soziale Gerechtigkeit bedeute einfach mehr Sozialtransfers, mehr Umverteilung von Einkommen, Vermögen oder auch Staatsschulden, um alle Menschen materiell zu egalisieren.2

 

Soziale Gerechtigkeit zwischen Menschenwürde, Umverteilung und Verteilungsrecht

Soziale Gerechtigkeit ist einer allgemeinen sozialethischen Systematik folgend das der Menschenwürde entsprechende Verteilungsrecht (iustitia distributiva). Damit wird sie zu einem sozialethischen Maßstab für die Beurteilung desjenigen positiven Rechts, das sich auf gesellschaftliche Verteilungsfragen und die gesellschaftliche Bekämpfung von Not und Armut bezieht. Der inhaltliche Gehalt sozialer Gerechtigkeit ist rückgebunden an ihre Übereinstimmung mit dem zugrundeliegenden Verständnis der Menschenwürde und einem Begriff von Gleichheit. Soziale Gerechtigkeit ist also der Teilbereich der Gerechtigkeit, der nach der legitimen (Re-)Distribution knapper Ressourcen fragt, etwa nach Steuersätzen und Anspruchsrechten. Weil unterschiedliche Definitionen von Menschenwürde und Gleichheit miteinander konkurrieren, gibt es auch verschiedene Interpretationen eines gerechten Verteilungsrechtes. 

Wer also über soziale Gerechtigkeit politisch oder sozialethisch sinnvoll diskutieren will, muss sein Verständnis von Menschenwürde und Gleichheit offenlegen und daraus schlüssig Regeln zur Verteilung knapper Ressourcen begründen.

4. Chancengleichheit, Freiheit und Umverteilung: Drei Formen sozialer Gleichheit

Gleichheit der Würde und vor dem Gesetz bedeutet nicht automatisch eine Angleichung von Einkommen oder Vermögen. Je nachdem, wie Menschenwürde definiert und welche Gleichheitsidee für die Verteilungsfrage zur Anwendung kommt, kann grundsätzliche Gleichheit eine Ungleichheit in der Verteilung legitimieren. Für diese Differenzierung ist die Gleichheit als sozialer Wert zweiter Ordnung verantwortlich. 

Angestrebte Gleichheit bezieht sich dann entweder auf eine angestrebte 

1.) negative oder 2.) positive Freiheit, oder sie wird 3.) als Kompensation bereits vorliegender Benachteiligung verstanden:3

 

Negative Freiheit: Gleichheit als Schutz vor Zwang und staatlichen Eingriffen

Negative Freiheit gesteht allen Menschen das Abwehrrecht zu, ihr Eigentum zu verteidigen. Keiner darf ohne guten Grund in dieses Recht eingreifen. Auch der Staat muss solche Eingriffe (wie etwa Steuern) gut begründen. Solche Gleichheit wehrt Zwang und Willkür ab, ist selbst aber nicht Grund für soziale Transferleistungen. Diese Gleichheitsidee ist fundamentale Grundlage jeder freiheitlichen Ordnung. Positive Anspruchsrechte sind so noch nicht zu begründen.

 

Positive Freiheit und Chancengleichheit: Hilfe zur eigenverantwortlichen Entfaltung

Positive Freiheit begründet eine Idee der Chancengleichheit. Dabei handelt es sich um einen Befähigungsegalitarismus. Menschen haben je nach Herkunft und Ausgangssituation unterschiedliche Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten und sozial aufzusteigen. Was nutzt dem Habenichts allein die negative Freiheit? Der Staat soll nunmehr im Sinne der Solidarität für alle den Zugang zu guten Gesundheits- und Bildungseinrichtungen und entsprechende Fördermöglichkeiten zur Verfügung stellen. Im Sinne der Subsidiarität sind die Menschen dann zuerst selbst verantwortlich, diese Angebote zu nutzen. Das Anspruchsrecht auf solidarische Hilfe korrespondiert also mit dieser individuellen Pflicht. Es reagiert nicht als kompensatorischer Ausgleich auf erlittene Benachteiligung, sondern es richtet sich aktivierend in die Zukunft mit dem Ziel, nunmehr gegebene Chancen eigenverantwortlich zu nutzen.

Ein Zwang zur Nutzung besteht nicht. Und es gibt auch kein Recht auf Abitur oder akademischem Abschluss, wenn man nicht entsprechende Leistung erbringt. Konsequenzen der Nicht-Nutzung sind zunächst selbst zu tragen. Es bleibt aber immer auch die Frage nach der zweiten oder dritten Chance.

 

Umverteilung und Kompensation: Wie soziale Benachteiligung ausgeglichen werden soll

Kompensation durch redistributive Transferleistungen versteht sich als Ausgleich für Benachteiligungen. Dabei handelt es sich um einen Ressourcenegalitarismus. Nicht nur die Herkunft (vgl. positive Freiheit), sondern auch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen haben möglicherweise hemmende Folgen für die Entfaltung von Menschen. Staatliche Transfers sollen dafür einen Ausgleich schaffen. Soziale Anspruchsrechte darauf sind begründet als antwortende Kompensationen einer vorgefundenen Unterschiedlichkeit an menschlichen Potentialen und Ressourcen. Ein liberaler Ressourcenegalitarismus wie ihn John Rawls vertritt, macht die optimale Ausstattung der sozial und ökonomisch am meisten Benachteiligten zum Maßstab sozialer Gerechtigkeit (Maximin-Prinzip). Eine moderate Ungleichheit von Einkommen und Vermögen ist damit dann zu rechtfertigen, wenn diese dem Gerechtigkeitsprinzip dienlich ist, etwa durch Leistungsanreize, die am Ende real höhere Transfers ermöglichen. Ronald Dworkin sieht die Aufgabe eines Sozialstaats in der Marktwirtschaft darin, Gleichheit im Zugang zu Ressourcen durch Umverteilung so herzustellen, dass individuelle Leistungen belohnt werden, nicht aber naturbedingte Begabungen.4 Ein linker Einkommensegalitarismus wie der von Philippe Van Parijs fordert dagegen ein unbedingtes gleiches Basiseinkommen für alle. Körperlich o.a. gravierend Benachteiligte sollen zusätzlich eine öffentliche Kompensationsleistung erhalten.5 Es wird dort darauf gesetzt, dass die Menschen in der Regel eine intrinsische Motivation haben, mit ihrer Leistung einen Beitrag für das Gemeinwesen zu erbringen. Sozialistische Modelle streben systematisch eine weitgehende Angleichung von Einkommen und Vermögen an.

 

Über den Autor: Prof. Dr. Dr. Elmar Nass ist Professor und Lehrstuhlinhaber für Christliche Sozialwissenschaften und gesellschaftlichen Dialog an der Kölner Hochschule für Katholische Theologie.

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Anmerkungen:

1) Vgl. Rawls 2024, Sen 2003.

2) Vgl. für eine weitgehende Kongruenz von sozialer Gerechtigkeit und Umverteilung Hengsbach 2011. Zu ähnlichen Positionen vgl. Plickert 2008.

3) Vgl. Nass 2006, S. 30-32

4) Vgl. Dworkin 2011

5) Vgl. Van Parijs 1997

Kontakt

Extern
Lehrstuhlinhaber für Christl. Sozialwissenschaften und gesellschaftl. Dialog an der Kölner Hochschule für Katholische Theologie