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Politik Spicker

Politische Begriffe kurz erklärt

Stolpert ihr auch immer wieder über Begriffe in der Politik, mit denen ihr nichts anfangen könnt? Wir auch! Das Internet liefert oft eine viel zu große Flut an Informationen, wenn man doch eigentlich nur kurz etwas nachschauen will. Darum haben wir für euch diese Seite erstellt, auf der ihr schnell mal nachschauen könnt: Unser Politik-Spicker! Hier könnt ihr in einer alphabetisch sortierten Liste, ganz einfach, die einzelnen Begriffe nachschlagen und seid sofort schlauer.
Viel Spaß beim Spicken!

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Begriffe rund um die Bundestagswahl

Wie funktionieren Wahlen bei uns in Deutschland und was ist eine Erst- und Zweitstimme? In unseren Videos findet ihr die Antworten.

Wie die die Bundestagswahl funktioniert

Unser Wahlsystem, Erst- und Zweitstimme und vieles mehr


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Anarchie bedeutet, es gibt keinen Herrscher/Bestimmer.
Jeder Mensch ist primär für sich selbst verantwortlich, Gesetze und Regeln werden gemeinschaftlich beschlossen.
Was so frei klingt, bedeutet aber gleichzeitig auch, dass es niemanden gibt, der aufpasst und für Sicherheit und Ordnung sorgt, wie z.B. die Polizei.
Während des spanischen Bürgerkriegs (1936–1939) waren Teile im Norden Spaniens anarchistisch organisiert. Es wurde z.B. die Währung durch Gutscheine ersetzt, die Arbeit erfolgte nach völlig freiheitlichen Prinzipien.

Antisemitismus reicht bis in die Antike zurück, herrschte als Staatsprinzip in der NS-Diktatur. Er bedeutet, Menschen mit jüdischer Religion, Herkunft oder Abstammung auszugrenzen und als Feinde zu sehen und zum Teil Gewalt gegen sie auszuüben. Bei uns in Deutschland ist diese Ausgrenzung verboten. So steht im Grundgesetz: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ (Art 3 Abs. 3 S. 1 GG)

Das Bürgerbegehren ist wie die Volksabstimmung ein Instrument der direkten Demokratie (indirekte/parlamentarische Demokratie). Anders als ein Volksbegehren gilt dieses allerdings nur auf kommunaler Ebene. So haben Bürger die Möglichkeit, ein Thema direkt der politischen Debatte und Entscheidung zuzuführen.

Bürgerrechte bezeichnen Rechte, die nur für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gelten. Dies sind unter anderem das Wahlrecht, das Recht auf Freizügigkeit und die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. (Menschenrechte, s.u. bezeichnen Rechte, die unabhängig von der Staatsbürgerschaft für alle gelten).

Im Bundesrat sind alle 16 Bundesländer vertreten. Dadurch entscheiden sie in der Bundespolitik mit.
Insgesamt gibt es im Bundesrat 69 Stimmen. Wie die Stimmen verteilt werden, hängt von der Größe der jeweiligen Bundesländer ab. Große Bundesländer mit mehr Einwohnern haben mehr Stimmen als Bundesländer mit weniger Einwohnern. Allerdings hat jedes Bundesland mindestens 3 Stimmen.
Gesetze und Entscheidungen, die der Bundesrat und der Bundestag gemeinsam bestimmen, gelten in ganz Deutschland.

Die Aufgabe der Bundesregierung ist die politische Führung. Der politische Wille der parlamentarischen Mehrheit soll in praktische Politik umgesetzt werden. Außerdem gestaltet die Bundesregierung die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik. Zusätzlich hat sie die Verantwortung für die Ausführung der Gesetze durch die Bundesbehörden. Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzler und den Bundesministern.

Die Hauptaufgabe des Bundestags ist, die Wünsche des Volkes auszudrücken und umgekehrt auch zu informieren. Er ist die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung. Politisch bedeutsam ist die Öffentlichkeitsfunktion. Der Bundestag hat seinen Sitz in Berlin.

In Deutschland gibt es 3 Gewalten: die Exekutive, die Judikative und die Legislative.
Zur exekutiven Gewalt gehört die Regierung, sie ist deren „Chefin“.
Polizisten gehören z.B. auch zur Exektutive, da sie eine ausführende Gewalt sind.

 

Beim Föderalismus schließen sich mehrere einzelne Gliedstaaten zu einem Bundesstaat zusammen. Die Bundesrepublik ist aus 16 Bundesländern, also föderal, aufgebaut. Die größte Besonderheit ist, dass die Gliedstaaten nicht ihre gesamten Befugnisse an den Bund abgeben, sondern wichtige Aufgabengebiete noch immer selbst verwalten. Über die Finanz- oder Außenpolitik entscheidet z.B. der Bund, über die Bildungspolitik oder die Polizei entscheiden die einzelnen Bundesländer eigenverantwortlich. Der größte Vorteil dürfte sein, dass die Bundesländer besser dezentral auf die Bedürfnisse ihrer Bürger eingehen können, als ein zentral regiertes System. Nachteil ist, dass von Land zu Land völlig unterschiedliche und daher nicht einheitliche Regelungen bestehen können.

Fraktionen bilden sich nach jeder Wahl. In einer Fraktion sind Abgeordnete aus einer Partei, oder Abgeordnete mit den gleichen Zielen. Sie arbeiten zusammen daran, diese Ziele zu verfolgen und zu erreichen. Im Bundestag muss eine Fraktion aus mindestens 5 Prozent aller Bundestagsmitglieder bestehen, derzeit müssen sich also mindestens 36 Abgeordnete zusammentun.

Die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) umfasst die Kernsubstanz des geltenden Verfassungsrechts, die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen, auf denen die die liberale und rechtsstaatliche Demokratie in Deutschland beruht. Dies sind Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit. 

Die rechtsprechende Gewalt entscheidet, was nach dem Gesetz richtig ist. Zur ihr gehören z.B. Gerichte und ihre Richter. Sie entscheiden unabhängig, müssen sich dabei aber immer an das Gesetz halten. Die Judikative legt die Gesetze, die die Exekutive beschlossen hat, aus.

Populismus bezeichnet die Vorstellung, dass es ein homogenes Volk mit gleichen Interessen und Zielen gibt. Dementsprechend einfache Lösungen bieten populistische Parteien an. Weiteres Merkmal ist ein ausgeprägtes Freund-Feind-Denken („Die gegen uns“) und die strikte Ablehnung von Eliten (Anti-Elitismus). Dies drückt sich zum Beispiel in Hetze gegen Politiker aus.

Das Ziel einer Wehrhaften (oder auch streitbaren) Demokratie ist es, das Bestehen der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung zu sichern. Einzelpersonen, Parteien oder Organisationen, die diese bedrohen, können strafrechtlich verfolgt bzw. verboten werden. Außerdem sind gewisse demokratische Grundrechte unantastbar und können auch nicht durch Mehrheitsentscheidungen aufgehoben werden.


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Jugend, Bildung, Generationen
Teresa Pfaffinger
Leiterin